Zwischen Türschloss und Grundgesetz
Es beginnt oft ganz harmlos. Man zieht die Haustür hinter sich zu, prüft reflexartig, ob sie abgeschlossen ist, und fühlt sich, nun ja, sicher. Sicherheit ist ein Grundbedürfnis, so basal wie Schlaf oder Nahrung. Doch sobald wir die eigene Wohnung verlassen und uns in die große, gemeinsame „Wohnung Staat“ begeben, wird es komplizierter. Denn hier leben Millionen zusammen und nicht alle wollen zur gleichen Zeit dasselbe. Maximale Sicherheit , uneingeschränkte Freiheit oder absolute Gerechtigkeit.
Diese drei Begriffe bilden das juristische Dreieck unserer Gesellschaft. Und wie jedes gute Dreieck ist auch dieses grundsätzlich stabil, aber nur, solange keine Seite zu lang wird.
Sicherheit: Der Staat als Türsteher
Der Staat hat die Aufgabe, seine Bürger zu schützen. Das ist kein freundlicher Service, sondern Kern seiner Existenz. Polizei, Strafgesetze und Gefahrenabwehrrecht sind gewissermaßen das Türschloss der Gesellschaft. Und wenn das nicht funktioniert, ist die Sicherheit in Gefahr.
Ein aktuelles Beispiel: Videoüberwachung in Innenstädten. Kameras versprechen Abschreckung und schnellere Aufklärung von Straftaten. Juristisch ist das auch durchaus erlaubt ,allerdings nicht grenzenlos. Das Datenschutzrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht setzen klare Schranken. Eine Kamera darf nicht „einfach so“ alles und jeden filmen. Es braucht einen legitimen Zweck, Verhältnismäßigkeit und oft auch klare gesetzliche Grundlagen. Das mag Boris Palmer auf den Sack gehen, ist aber........
