Was braucht es, um Geschwister zu Feinden zu machen? Ein Erbe von 30.000 Euro
„Versteht ihr euch noch – oder habt ihr schon zusammen geerbt?“ Der Satz fällt in Anwaltskanzleien, die sich auf Erbrecht spezialisiert haben, nicht nur im Scherz. Denn kaum ist ein Nachlass zu verteilen, bröckelt oftmals der Familienfrieden. Witwen ziehen gegen ihre Kinder vor Gericht, Geschwister reden nur noch über ihre Anwälte miteinander. Nach Schätzungen von Experten eskaliert in Deutschland fast jeder vierte Erbfall – und immer öfter endet die Fehde vor dem Richter.
Auch in Berlin lässt sich dieser Trend beobachten. In den vergangenen fünf Jahren stieg die Zahl der Erbschaftsstreits, die gerichtlich ausgetragen wurden, von 104 im Jahr 2021 auf 375 im vergangenen Jahr. In diesem Jahr sind bereits 45 solcher Verfahren am Landgericht II anhängig, vier Zivilkammern damit befasst.
Ein solcher recht typischer Prozess findet am Freitag der vorvergangenen Woche im Saal 123 des Landgerichts am Tegeler Weg statt. Der Raum ist kein holzgetäfelter Ort familiärer Versöhnung, sondern ein kleiner Saal mit Bildschirm und Kamera. Hier werden, wenn einer der Prozessbeteiligten nicht in Berlin lebt, Videoverhandlungen geführt.
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Zur Mittagszeit betritt Richter Simon Scharf, ein sportlich wirkender Mann, den vielleicht 25 Quadratmeter großen Verhandlungsraum. Wenn Scharf seine Robe anzieht und den Monitor an der Wand einschaltet, dann wird der Saal zur digitalen Kampfarena.
Kurz vor Prozessbeginn erscheinen Maria T.* und ihr Anwalt und nehmen vor dem Richtertisch Platz. Auf dem Bildschirm wird Jens B.* zugeschaltet. Der Mann, vielleicht Mitte 40, sitzt in der Kanzlei seines Anwalts in Köln. B. verklagt seine Schwester. Die räumliche Distanz sorgt dafür, dass die Geschwister zumindest nicht körperlich aufeinander losgehen können.
Ihr Vater, Karl-Heinz B.*, starb im Januar 2023 in Berlin. Neben Maria T. und ihrem Bruder gibt es noch eine jüngere Schwester. Vom verbliebenen Vermögen des Verstorbenen, einem Bankguthaben in Höhe von 30.000 Euro, sollte eigentlich jedes Kind ein Drittel erhalten.
Jens B. will das gesamte Vermögen seines Vaters
Doch was sich einfach anhört, ist kompliziert. Jens B. fordert Auskunft über frühere Zuwendungen des Vaters an seine Schwestern. Richter Scharf erklärt: Maria T. habe zu Lebzeiten eine Wohnung in der Größe von 57 Quadratmetern in Berlin erhalten, der Wert der Schenkung sei mit 200.000 Euro angegeben worden. Heute lebe ein Enkel des verstorbenen Karl-Heinz B. in den zweieinhalb Zimmern.
Die zweite Schwester wurde von ihrem Vater mit einer Immobilie im brandenburgischen Rangsdorf bedacht, ebenfalls im Wert von 200.000 Euro. Jens B. sagt, er sei bisher leer ausgegangen – und fordert deshalb die gesamten 30.000 Euro vom Konto des Vaters.
Scharf will einen Vergleich, deswegen hat er den Gütetermin anberaumt. Denn nach seinen Worten lägen die Parteien nicht so weit auseinander, als dass sie sich nicht einigen könnten. Während Jens B. das gesamte Vermögen haben wolle, habe seine Schwester Maria T. ihm zuletzt 20.000 Euro aus dem Nachlass angeboten. Der Anwalt von Jens B. sagt ins Mikrofon, er habe sich mit seinem Mandanten beraten. Er lehne die Offerte ab.
Jedes Jahr werden in Deutschland riesige Vermögen vererbt – und die offiziellen Zahlen zeigen nur einen Teil davon. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2023 rund 121,5 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen übertragen. Damit, so heißt es, sei das „steuerlich berücksichtigte geerbte oder geschenkte Vermögen“ um fast 20 Prozent gestiegen im Vergleich zum Vorjahr – ein neuer Höchstwert.
Das bedeutet aber auch, dass das vererbte Vermögen wesentlich höher sein muss. Denn in den 121,5 Milliarden Euro sind Erbschaften nicht enthalten, die nicht von den Finanzverwaltungen erfasst wurden, etwa weil sie unterhalb der Steuergrenze liegen. Immerhin haben Ehepartner einen Freibetrag von einer halben Million, Kinder des verstorbenen Elternteils von 400.000 Euro. Einige Experten gehen davon aus, dass jährlich in Deutschland Vermögen in Höhe von 400 Milliarden Euro vererbt........
