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Was braucht es, um Geschwister zu Feinden zu machen? Ein Erbe von 30.000 Euro

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08.03.2026

„Versteht ihr euch noch – oder habt ihr schon zusammen geerbt?“ Der Satz fällt in Anwaltskanzleien, die sich auf Erbrecht spezialisiert haben, nicht nur im Scherz. Denn kaum ist ein Nachlass zu verteilen, bröckelt oftmals der Familienfrieden. Witwen ziehen gegen ihre Kinder vor Gericht, Geschwister reden nur noch über ihre Anwälte miteinander. Nach Schätzungen von Experten eskaliert in Deutschland fast jeder vierte Erbfall – und immer öfter endet die Fehde vor dem Richter.

Auch in Berlin lässt sich dieser Trend beobachten. In den vergangenen fünf Jahren stieg die Zahl der Erbschaftsstreits, die gerichtlich ausgetragen wurden, von 104 im Jahr 2021 auf 375 im vergangenen Jahr. In diesem Jahr sind bereits 45 solcher Verfahren am Landgericht II anhängig, vier Zivilkammern damit befasst.

Ein solcher recht typischer Prozess findet am Freitag der vorvergangenen Woche im Saal 123 des Landgerichts am Tegeler Weg statt. Der Raum ist kein holzgetäfelter Ort familiärer Versöhnung, sondern ein kleiner Saal mit Bildschirm und Kamera. Hier werden, wenn einer der Prozessbeteiligten nicht in Berlin lebt, Videoverhandlungen geführt.

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Zur Mittagszeit betritt Richter Simon Scharf, ein sportlich wirkender Mann, den vielleicht 25 Quadratmeter großen Verhandlungsraum. Wenn Scharf seine Robe anzieht und den Monitor an der Wand einschaltet, dann wird der Saal zur digitalen Kampfarena.

Kurz vor Prozessbeginn erscheinen Maria T.* und ihr Anwalt und nehmen vor dem Richtertisch Platz. Auf dem Bildschirm wird Jens B.* zugeschaltet. Der Mann, vielleicht Mitte 40, sitzt in der Kanzlei seines Anwalts in Köln. B. verklagt seine Schwester. Die räumliche Distanz sorgt dafür, dass die Geschwister zumindest nicht körperlich aufeinander losgehen können.

Ihr Vater, Karl-Heinz B.*, starb im Januar 2023 in Berlin. Neben Maria T. und ihrem Bruder gibt es noch eine jüngere Schwester. Vom verbliebenen Vermögen des Verstorbenen, einem Bankguthaben in Höhe von 30.000 Euro, sollte eigentlich jedes Kind ein Drittel erhalten.

Jens B. will das gesamte Vermögen seines Vaters

Doch was sich einfach anhört, ist kompliziert. Jens B. fordert Auskunft über frühere Zuwendungen des Vaters an seine Schwestern. Richter Scharf erklärt: Maria T. habe zu Lebzeiten eine Wohnung in der Größe von 57 Quadratmetern in Berlin erhalten, der Wert der Schenkung sei mit 200.000 Euro angegeben worden. Heute lebe ein Enkel des verstorbenen Karl-Heinz B. in den zweieinhalb Zimmern.

Die zweite Schwester wurde von ihrem Vater mit einer Immobilie im brandenburgischen Rangsdorf bedacht, ebenfalls im Wert von 200.000 Euro. Jens B. sagt, er sei bisher leer ausgegangen – und fordert deshalb die gesamten 30.000 Euro vom Konto des Vaters.

Scharf will einen Vergleich, deswegen hat er den Gütetermin anberaumt. Denn nach seinen Worten lägen die Parteien nicht so weit auseinander, als dass sie sich nicht einigen könnten. Während Jens B. das gesamte Vermögen haben wolle, habe seine Schwester Maria T. ihm zuletzt 20.000 Euro aus dem Nachlass angeboten. Der Anwalt von Jens B. sagt ins Mikrofon, er habe sich mit seinem Mandanten beraten. Er lehne die Offerte ab.

Jedes Jahr werden in Deutschland riesige Vermögen vererbt – und die offiziellen Zahlen zeigen nur einen Teil davon. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2023 rund 121,5 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen übertragen. Damit, so heißt es, sei das „steuerlich berücksichtigte geerbte oder geschenkte Vermögen“ um fast 20 Prozent gestiegen im Vergleich zum Vorjahr – ein neuer Höchstwert.

Das bedeutet aber auch, dass das vererbte Vermögen wesentlich höher sein muss. Denn in den 121,5 Milliarden Euro sind Erbschaften nicht enthalten, die nicht von den Finanzverwaltungen erfasst wurden, etwa weil sie unterhalb der Steuergrenze liegen. Immerhin haben Ehepartner einen Freibetrag von einer halben Million, Kinder des verstorbenen Elternteils von 400.000 Euro. Einige Experten gehen davon aus, dass jährlich in Deutschland Vermögen in Höhe von 400 Milliarden Euro vererbt werden.

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Meist geht es um Geld, Immobilien, Aktien oder Antiquitäten. Gestritten wird nicht nur bei Millionen-Erbschaften. „Es sind nicht nur Reiche, die sich um den Nachlass zanken“, sagt Paul Grötsch. Der 46-Jährige ist Fachanwalt für Erbrecht in München und Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht. Seiner Erfahrung nach reicht oft ein überschaubares Vermögen, damit es richtig kracht zwischen den Erben.

Gerade bei kleineren Summen werde um jeden Euro, jeden Gegenstand, jedes Detail gerungen. „Dabei zerfleischen sich die Beteiligten über Jahre, auch wenn es wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist“, sagt der Jurist. Oftmals gehe es dabei lediglich um das persönliche Bedürfnis, den anderen nicht gewinnen zu lassen.

Ein Beispiel ist ihm aus seiner 18-jährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts besonders im Gedächtnis geblieben: Zwei Schwestern erbten gemeinsam das Elternhaus – eine einfache Immobilie mit kleinem Garten und ein paar Apfelbäumen.

Scharmützel nach Todesfällen

Aus den Äpfeln hatten die Eltern immer Saft gemacht. Ein paar Flaschen davon standen noch im Keller. Und genau darüber gerieten die Schwestern in Streit. Sie konnten sich lange Zeit nicht einigen, wer die zwanzig Flaschen erhält. „Völlig verrückt“, erinnert sich Grötsch.

Die wahren Gründe für Erbstreitigkeiten liegen nach seinen Worten oft tiefer. Alte Zerwürfnisse brechen im Erbfall wieder auf. Unausgesprochene Vorwürfe, alte Rivalitäten – die Nachlassregelung wird zur Bühne für schon lange schwelende Familienkonflikte.

Dabei ließe sich derlei privates Scharmützel nach einem Todesfall vermeiden. Ein klares, durchdachtes Testament, das nach guter Beratung alle Eventualitäten beinhaltet, könne Streit verhindern, sagt Anwalt Grötsch. Doch genau daran hapere es häufig.

Nach einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Forums für Erbrecht hatte Ende 2024 nur knapp ein Drittel aller Befragten ein Testament oder einen Erbvertrag aufgesetzt. Im Vergleich zu einer vorherigen Umfrage aus dem Jahr 2007 war das ein geringfügiger Anstieg.

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Die Umfrage zeigte auch: Je älter die Befragten, desto häufiger war ein schriftlich niedergelegter letzter Wille vorhanden. In der Altersgruppe 18 bis 29 hatten jedoch lediglich drei Prozent ein Testament verfasst. Laut Grötsch sollte der letzte Wille so früh wie möglich niedergeschrieben werden.

„Viele Menschen denken, sie bräuchten kein Testament, oder greifen zur schnellen Vorlage aus dem Internet“, sagt Anwalt Grötsch. Doch selbst scheinbar einfache Fälle haben Tücken.

Grötsch nennt zwei Beispiele: Darf der länger lebende Ehepartner ein gemeinsames Testament später noch ändern? Wenn ja – was genau? Was passiert, wenn ein Kind vorzeitig stirbt? „Solche Fragen sollten klar geregelt sein“, erklärt der Jurist. Sonst werde aus der Verteilung des Nachlasses schnell eine jahrelange Auseinandersetzung.

Indes geht es im Saal 123 munter weiter in dem Erbschaftsstreit Jens B. gegen seine Schwester Maria. Nun geht es darum, wer die Kosten tragen müsste, wenn der Wert der geschenkten Immobilien ermittelt werden sollte. „Der Kläger“, sagt der Anwalt von Maria T.

Auf dem Bildschirm ist zu sehen, wie Jens B. den Kopf schüttelt. Sein Anwalt, der neben ihm am Schreibtisch sitzt, spricht von einem höheren Wert der Immobilien, der zum Pflichtteil ergänzt werden müsse.

Dann aber sei es auch notwendig, die Leistungen für die Pflege des Vaters in die Rechnung einzubeziehen, ergänzt der Jurist, der Maria T. vertritt. Seine Mandantin habe ihren Vater in Berlin jahrzehntelang versorgt.

Richter Scharf hört aufmerksam zu, dann greift er ein. Aus seiner Sicht wäre eine Einigung in dem Streit eine sinnvolle Sache. Noch immer. Er versucht es noch einmal mit einem neuen Vorschlag: Jens B. bekommt die volle Summe von 30.000 Euro, dafür muss er als Kläger die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen. „Das ist aus meiner Sicht eine gut vertretbare Lösung“, findet der Richter sichtlich zufrieden.

Es gibt eine Pause, in der sich die Parteien beraten. Maria T. verlässt mit ihrem Anwalt den Saal, der Anwalt von Jens B. schaltet das Mikrofon aus. Man sieht, wie er mit seinem Mandanten spricht, hört aber keinen Ton.

Zehn Jahre Streit um das Dussmann-Erbe

Nach zehn Minuten geht es weiter, wird der Gerichtssaal zunehmend zum Basar, wo Käufer und Verkäufer um den Preis einer Ware feilschen. Jens B. ist bereit, den Vorschlag des Richters anzunehmen. Seine Schwester nicht. Sie bietet ihrem Bruder 25.000 Euro von dem noch vorhandenen Vermögen des Vaters an.

Jetzt aber ist es wiederum Jens B., der eine Zusage verweigert. Sein Anwalt sagt, der verstorbene Vater habe zu Lebzeiten gewollt, dass sein Mandant das Geldvermögen bekomme. „Das wissen auch die Geschwister.“

Selten verirren sich Kamerateams in scheinbar schnöde Erbstreitigkeiten vor deutschen Zivilgerichten – obwohl die Verhandlungen öffentlich und sehr anschaulich sind. Doch wenn es um hunderte Millionen geht, wird selbst ein Testament zur Schlagzeile.

So geschehen in dem wohl bekanntesten öffentlich ausgetragenen Erbzwist Berlins: Nach dem Tod von Peter Dussmann entbrannte zwischen Witwe und Tochter ein erbitterter Kampf um rund eine halbe Milliarde Euro.

Der Gründer der Dussmann Group hatte sein Imperium einst als Haushaltsservice für Junggesellen in München gestartet und es später zu einem der größten Dienstleistungskonzerne Deutschlands ausgebaut.

Nach dem Mauerfall zog es ihn in die Hauptstadt, wo er nicht nur seine Firmenzentrale errichtete, sondern mit dem Kulturkaufhaus an der Friedrichstraße auch einen Besuchermagneten schuf.

Als Dussmann am 26. September 2013, kurz vor seinem 75. Geburtstag, starb, vermachte er mehr als nur ein florierendes Unternehmen. Er hinterließ auch Zündstoff. Ursprünglich hatte er 1981 in seinem Testament handschriftlich festgelegt: Ehefrau und Tochter sollten jeweils die Hälfte seines Vermögens bekommen.

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Doch dann wurde der Unternehmer 2008 schwer krank, mehrere Schlaganfälle machten ihn zum Pflegefall. Im Mai 2010 ließ er – im Beisein eines Notars und eines Arztes – sein Testament ändern. Für die Tochter war plötzlich nur noch der Pflichtteil vorgesehen: 25 Prozent.

Warum der Sinneswandel? Medien spekulierten, dass Dussmann von der Hochzeit seiner Tochter mit einem Esoteriker alles andere als begeistert gewesen sein soll. Da lag die Eheschließung allerdings schon vier Jahre zurück.

Nach dem Tod des Patriarchen eskalierte der Familienkonflikt. Die Tochter focht das Testament an, erklärte, ihr Vater sei gesundheitlich gar nicht mehr in der Lage gewesen, eine solche Entscheidung wie die Änderung seines letzten Willens zu treffen. Sogar Teile der Krankenakte gelangten an die Öffentlichkeit – zum Entsetzen der Witwe. Fortan hieß es Mutter gegen Tochter: Berlin bekam ein echtes Boulevardtheater.

Zehn Jahre lang dauert der gerichtlich ausgefochtene Familienstreit ums Erbe. Anfang 2023 entschied das Berliner Landgericht: Die Testamentsänderung ist gültig, der Witwe stehen 75 Prozent zu. Eineinhalb Jahre später bestätigte das Kammergericht dieses Urteil.

Wenn Geschwister zu Todfeinden werden

Der Erbschaftsstreit bei Dussmanns ist kein Einzelfall in Unternehmerfamilien. Einen ähnlichen, öffentlich ausgetragenen Konflikt gab es auch um das Suhrkamp-Erbe. Nach dem Tod des Verlegers Siegfried Unseld im Jahr 2002 lieferten sich sein Sohn und seine Witwe einen erbitterten Rechtsstreit. Letztlich entschied der Bundesgerichtshof im Jahr 2011, dass dem Sohn lediglich ein Pflichtteil von 800.000 Euro zusteht – ein Drittel von dem, was der Sohn ursprünglich gefordert hatte.

Der Sohn der Brauereifamilie Veltins ging im vergangenen Jahr nach einem jahrelangen Streit mit seinen Schwestern um das Millionenerbe der Mutter leer aus. Das Landgericht Arnsberg in Nordrhein-Westfalen hat die Klage des 63-jährigen Mannes, der das Testament seiner 1994 verstorbenen Mutter anfechten wollte, im Juni vorigen Jahres abgewiesen. Der Sohn soll kurz nach seinem 18. Geburtstag schriftlich auf seinen Pflichtteil am Erbe verzichtet haben.

Schlagzeilen machen auch die Fälle, in denen Familienmitglieder bei Erbstreitigkeiten im wahrsten Sinne des Wortes zu Todfeinden werden.

So sollte in Berlin ein Streit um 70.000 Euro aus dem Nachlass des Vaters mit einer Schusswaffe geklärt werden: Deswegen muss sich seit Montag ein 49-jähriger Jordanier vor einer Schwurgerichtskammer wegen versuchten Totschlags verantworten. Er soll in Berlin-Treptow auf seinen fünf Jahre jüngeren Bruder geschossen haben. Das Projektil verfehlte das Opfer und durchschlug die Fensterscheibe einer Laube, in der zwei Kinder vor dem Fernseher saßen.

Im vergangenen November verurteilte das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal einen 68-Jährigen zu neuneinhalb Jahren Haft wegen versuchten Mordes. Der Mann soll den Tod seiner vier Jahre älteren Schwester akribisch geplant haben: Zunächst attackierte er sie mit einem Elektroschocker, anschließend versuchte er, sie mit einem Seil zu erdrosseln. Auslöser der Tat war nach Überzeugung des Gerichts ein erbitterter Streit um das Vermögen der Mutter.

Auch vor dem Landgericht im nordrhein-westfälischen Mönchengladbach wurde im Oktober vergangenen Jahres ein Familiendrama verhandelt. Ein 50-Jähriger musste sich verantworten, weil er im Zuge eines jahrelangen Streits um den Nachlass der 2021 verstorbenen Mutter – vor allem Immobilien – auf seine Schwester eingeprügelt haben soll. Ein versuchter Mord, wie es in der Anklage hieß, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Im Saal 123 des Landgerichts Berlin II geht das Handeln weiter. Maria T. erklärt, dass der Vater 14 Jahre bei ihr gewohnt habe. Deswegen beharre sie auf den 5000 Euro. Ihr Bruder kontert: Der Vater sei anfangs nicht pflegebedürftig gewesen. Er habe immer alles bezahlt. „Das ganze Bargeld ist weg“, meint er. Und überhaupt hätte sich seine Schwester auch einen Pflegedienst nehmen können. Das habe sie, antwortet die Schwester. Zweimal am Tag sei jemand vom Pflegedienst gekommen.

Es sieht nicht so aus, als würde der Streit heute beendet werden. Richter Scharf atmet durch, denkt kurz nach. Dann fragt er Maria T.: „Wie wäre es, wenn Sie 3000 Euro bekommen und Ihr Bruder 27.000 Euro? So als letzten Versuch?“

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Seit mehr als einer Stunde läuft die Verhandlung. Nach einem kurzen Blickkontakt mit Jens B. sagt sein Anwalt, man würde dem Vorschlag zustimmen. Der Richter schaut zu Maria T. Sie braucht Bedenkzeit und verlässt mit ihrem Rechtsbeistand den Saal.

Als sie wieder hereinkommen, sagt ihr Anwalt, sie habe sich durchgerungen, „das hier zu machen, um danach ihre Ruhe zu haben“. Wenn ihr Bruder also auf weitere Ansprüche aus dem Nachlass verzichte.

Alles sieht so aus, als würden sich die Erben doch noch gütlich einigen. Richter Scharf protokolliert den Vergleich: Demnach bekommt Maria T. 3000 Euro, und ihr Bruder den Rest.

Nach 90 Minuten gibt es doch einen Vergleich

Doch da schüttelt Jens B. erneut den Kopf. Unklar ist, wieviel Geld wirklich auf dem Konto des Vaters ist. Vielleicht sind es nur noch 29.000 Euro, dann würde er nur 26.000 Euro bekommen, so seine Rechnung. Jens B. sagt, er fände es besser, wenn er 27.000 Euro bekäme und seine Schwester den Rest.

Simon Scharf seufzt, gibt aber so kurz vor dem Kompromiss nicht auf. Also gut, sagt er dann, und unterbreitet einen neuen Vorschlag: Zehn Prozent des Vermögens geht an Maria T., 90 Prozent an ihren Bruder. Die Geschwister sind einverstanden. Der Vergleich kommt zustande – aber nur, wenn auch die jüngere Schwester dem zustimmt. „Das wird sie“, ist sich der Anwalt von Jens B. sicher.

Scharf hat es geschafft und protokolliert den Vergleich. Nach 90 Minuten schaltet er den Monitor ab. Vermutlich werden sich die Geschwister nicht wiedersehen – zumindest nicht vor Gericht.

*Namen von der Redaktion geändert


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