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Brüssel entscheidet, Berlin setzt um: Durch KI-Gesetz droht bürokratisches Chaos

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23.03.2026

Wer an diesem Montag ins Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages kommt, um der Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung zu folgen, erlebt keine große politische Auseinandersetzung. Keine zugespitzten Reden, keine klaren Fronten wie etwa im Ausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Politik. Stattdessen eine Debatte, die erstaunlich nüchtern bleibt – zu einem Thema, das eigentlich nach Konflikt verlangt.

Es geht um KI – Künstliche Intelligenz. Um Regeln für eine Technologie, die längst im Alltag angekommen ist. Und doch geht es in dieser Anhörung weniger um die Frage, ob und wie reguliert werden soll. Vielmehr dreht sich alles darum, wie man etwas umsetzt, das längst entschieden ist.

Brüssel setzt die Regeln – Berlin organisiert

Die Bundesregierung hat ein Gesetz vorgelegt, das auf den ersten Blick nach Gestaltung aussieht. Tatsächlich aber geht es vor allem um die Umsetzung von EU-Recht.

Die europäischen Vorgaben sind klar: Die KI-Verordnung definiert, welche Systeme verboten sind, welche als Hochrisiko gelten und welche Pflichten Unternehmen erfüllen müssen. Deutschland legt nur noch fest, wer kontrolliert, wer koordiniert und wer am Ende verantwortlich ist. Als hochriskant gilt etwa KI-Einsatz bei Biometrie, kritischer Infrastruktur oder im Personalmanagement. Aber unter Umständen könnten laut EU beispielsweise auch KI in Funkanlagen, Maschinen, Medizinprodukten oder auch Spielzeug hochkritisch sein. Doch wer beurteilt die Umstände?

Im Zentrum steht die Bundesnetzagentur. Sie soll künftig die zentrale Marktüberwachungsbehörde sein, Beschwerdestelle, Koordinierungsstelle – gewissermaßen das Drehkreuz der KI-Aufsicht. Daneben bleiben zahlreiche andere Behörden zuständig, je nach Branche und Anwendungsfall. Das Ergebnis: kein zentraler „KI-Wächter“, sondern ein Geflecht aus Zuständigkeiten.

Viel Struktur, wenig neue Belastung

Auffällig ist, was im Gesetz nicht steht. Es schafft keine neuen inhaltlichen Pflichten für Bürger oder Unternehmen. Die kommen direkt aus der EU-Verordnung.

Der deutsche Entwurf baut vor allem Strukturen auf. Behörden, Verfahren, Schnittstellen. Dazu kommen Instrumente wie KI-Reallabore, in denen neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden können. Politisch ist das eine klare Linie: keine Verschärfung, kein nationaler Sonderweg. Oder anders gesagt: Deutschland verzichtet bewusst darauf, die europäischen Regeln noch einmal zu verschärfen.

Was das konkret für Verbraucher bedeutet

Für Endverbraucher klingt das zunächst abstrakt – hat aber sehr konkrete Folgen. Denn die eigentlichen Schutzrechte entstehen durch die EU-Verordnung und werden nun in Deutschland durchsetzbar gemacht.

Künftig sollen bestimmte besonders riskante KI-Anwendungen ganz verboten sein, etwa solche, die Menschen manipulieren oder überwachen. Andere Systeme – etwa bei Krediten, Bewerbungen oder Versicherungen – gelten als Hochrisiko und unterliegen strengeren Vorgaben.

Für Verbraucher heißt das vor allem: mehr Transparenz und mehr Rechte. Entscheidungen sollen nachvollziehbarer werden, und es soll einfacher sein, sich zu beschweren.

Ob das tatsächlich funktioniert, hängt jedoch nicht am Gesetzestext, sondern an der Praxis. Der Zugang zu Behörden, die Verständlichkeit von Verfahren und die Konsequenz der Aufsicht entscheiden darüber, ob aus Rechten im Gesetz auch Rechte im Alltag werden.

Staatlich finanzierte Stimmen: Viel Einigkeit im Detail

Auffällig ist in der Anhörung, wie ähnlich die Argumente der Sachverständigen aus öffentlich finanzierten Institutionen klingen. Dr. Miika Blinn, Leiter Team Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), fordert eine konsequente Durchsetzung von Verbraucherrechten. Der vzbv wurde 2000 gegründet und wird überwiegend durch staatliche Zuwendungen finanziert.

Dr. Jonas Botta, Forschungsreferent am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, argumentiert aus einer anderen Perspektive – kommt aber zu einem ähnlichen Ergebnis. Das 1976 gegründete Institut wird von Bund und Ländern getragen. Sein Fokus liegt auf funktionierenden Strukturen und klaren Zuständigkeiten.

Auch Prof. Dr. Patrick Glauner von der Technischen Hochschule Deggendorf sieht vor allem die strukturellen Herausforderungen. Er lobt den Verzicht auf zusätzliche Regeln, warnt aber vor der Komplexität der Aufsicht.

Die Perspektiven unterscheiden sich – Verbraucherschutz, Verwaltungsrecht, Technik. Doch der Befund ist ähnlich: Die Regeln stehen, entscheidend ist die Umsetzung. Zu viele Schnittstellen könnten die Wirksamkeit schwächen.

Diese relative Einigkeit ist kein Zufall. Alle drei Institutionen sind zumindest teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert und bewegen sich nah am staatlichen System. Ihr Blick richtet sich weniger auf politische Grundsatzfragen als auf die Funktionsfähigkeit von Verwaltung und Rechtsdurchsetzung.

Wirtschaft und Praxis warnen vor Unsicherheit

Aus Sicht der Wirtschaft und praxisnaher Akteure verschiebt sich der Schwerpunkt – aber auch hier ähneln sich die Argumente. Dr. Robert Kilian vom KI-Bundesverband, einer 2018 gegründeten und privat finanzierten Interessenvertretung der Branche, sieht die größte Gefahr in der Rechtsunsicherheit. Unterschiedliche Auslegungen durch verschiedene Behörden könnten Unternehmen ausbremsen.

Ähnlich argumentiert Lajla Fetic vom appliedAI Institute for Europe, einem überwiegend privat finanzierten Thinktank. Auch sie sieht das zentrale Problem nicht im Gesetz selbst, sondern in seiner Anwendung. Ohne klare Koordination drohe ein Flickenteppich.

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Der Unterschied liegt weniger im Befund als im Blickwinkel: Während staatlich finanzierte Akteure auf funktionierende Strukturen und Rechtsklarheit zielen, betonen privat finanzierte Organisationen stärker die Folgen für Wettbewerb und Innovation.

Ein Gesetz mit begrenztem politischen Spielraum

Die Anhörung zeigt damit weniger einen Streit als eine Verdichtung von Argumenten. Viele Punkte wiederholen sich – nur aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Zu viele Behörden, zu wenig Klarheit. Gute Regeln, aber schwierige Umsetzung. Mehr Rechte, aber ungewisse Durchsetzung.

Am Ende bleibt ein Eindruck, der über diese Anhörung hinausweist: Die grundlegenden Entscheidungen über die Regulierung von Künstlicher Intelligenz sind längst auf europäischer Ebene getroffen worden. Der deutsche Gesetzgeber gestaltet nicht mehr die Regeln, sondern deren Anwendung.

Oder, in der Logik dieses Tages: Die Politik kommt aus Brüssel. In Berlin wird nur noch umgesetzt und organisiert.


© Berliner Zeitung