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Gesundheitsreform: Angehörige von türkischen Gastarbeitern bleiben kostenlos mitversichert

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08.04.2026

Das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wächst. 15 Milliarden Euro fehlen im System, und die Suche nach Einsparungsmöglichkeiten läuft. Unter den 66 Sparvorschlägen, die die aktuelle Debatte befeuern, sticht einer besonders hervor: die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung für Ehepartner. Geht es nach den Plänen der Reformkommission, die von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzt wurde, sollen Betroffene künftig etwa 225 Euro pro Monat selbst aufbringen.

Doch während deutsche Haushalte bereits rechnen, rückt ein Abkommen mit der Türkei wieder in den Fokus der Kritik. Die Reformpläne betreffen die Mitversicherung im Inland – internationale Abkommen bleiben womöglich außen vor.

Versicherungspolitische Zeitkapsel aus den 1960ern

Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen vom 30. April 1964 stammt aus einer Ära, in der West-Deutschland händeringend Arbeitskräfte suchte und die soziale Absicherung der im Herkunftsland verbliebenen Familien als notwendiger Anreiz galt. Bis heute regelt es, dass ein in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigter Türke seine nicht erwerbstätige Familie in der Türkei kostenfrei mitversichern kann. Das schließt Ehepartner und Kinder ein, kann aber unter........

© Berliner Zeitung