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Die WKO und ihr „G’spür“ für galaktische Geschäfte

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04.02.2026

Die Welt ist aus den Fugen und die Liste möglicher Gründe lang. Trump, Krieg, Terror, Klima. Soweit die gängige Interpretation. In einem Mitgliedermagazin der Wirtschaftskammer Wien namens „G’spür“ findet sich noch eine weitere: „Saturn und Neptun gehen in das Feuerzeichen Widder und treffen dabei fast aufeinander“, erklärt darin die Berufsgruppensprecherin der gewerblichen Astrolog:innen der Wirtschaftskammer Wien. Die „Umpolung“ einiger Planeten „in extrovertierte Zeichen“ – noch dazu im Zeitalter der „Luftepoche“ – lasse große Umbrüche erahnen. „Bei der letzten Neptun-Saturn-Konjunktion passierte der Mauerfall in Berlin“.

„G’spür“ wird von der Fachgruppe „Persönliche Dienstleister“ der Wiener Wirtschaftskammer herausgegeben. Die „Persönlichen Dienstleister“ umfassen neben den Berufsgruppen der Farb- und Imageberatung oder der Tierbetreuer:innen auch Astrolog:innen, Human-, Raum- oder Tierenergetiker:innen. Letztere winken mit abenteuerlichen Angeboten, eigens ersonnenen „Ausbildungen“ und „Qualitätssiegeln“ für pseudowissenschaftliche Angebote. In offiziellen WKO-Kursen erfahren Teilnehmer:innen vom „Tierkreis und seine Entstehung“ oder den „Planeten und ihren Würden“, online informiert der Fachverband über die Geheimnisse der „Chakren“ und „Auren“ von Tieren.

Aus dem „Grundrecht der Erwerbsfreiheit“ folgt, dass sich der Staat möglichst wenig in gewerbliche Tätigkeiten einmischen soll, erklärt Stefan Storr, Professor für Öffentliches Recht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Uni Graz. Strengere Vorschriften gelten für reglementierte Gewerbe, etwa in der Gastronomie, für Baumeister:innen, Elektrotechniker:innen oder Chemiker:innen. Für sogenannte „freie Gewerbe“, etwa für Webdesigner:innen oder Fotograf:innen, gibt es weniger Regeln.

Grundsätzlich gilt: Eine Tätigkeit ist ein Gewerbe, wenn sie selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeführt wird und nicht gegen Strafgesetze verstößt. Außerdem muss die oder der Gewerbetreibende „zuverlässig“ sein, ansonsten kann ihr oder ihm die Berechtigung entzogen werden. Salopp formuliert, müssen Produkte halten, was sie versprechen.

Auch hier gibt es Spielraum. Auf der offiziellen Liste freier Gewerbe findet sich etwa die Wahrsagerei oder die „Erstellung von Horoskopen und deren Interpretation (Astrologie)“. Da ist es mit der „Zuverlässigkeit“ so eine Sache, die Notwendigkeit strengerer........

© Wiener Zeitung