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Wie umgehen mit Anträgen der AfD-Fraktion?

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Am parlamentarischen Umgang mit der AfD scheiden sich auch im Thüringer Landtag die Geister. Soll sie hinter der „Brandmauer“ verbannt und ihr nur das nach Verfassung und Geschäftsordnung absolut Unvermeidliche zugestanden werden? So die Position von SPD und Linken. Oder sollte sie stärker in die parlamentarische Meinungsbildung einbezogen werden? Dafür gibt es in den Fraktionen der CDU und des BSW eine größere Offenheit. Die Wahl der neuen Thüringer Bürgerbeauftragten und die nur knapp gescheiterte Wahl eines Landtagsvizepräsidenten der AfD im März deuten auf Bewegung hin. Gestritten wird in der Erfurter Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD jedoch vor allem um die Überweisung parlamentarischer Anträge der AfD in die Fachausschüsse.

Differenzierter Blick auf die Parlamentsstatistik

In Anträgen geht es nicht um Gesetzentwürfe und Wahlvorschläge, sondern meist um Themen, zu denen der Landtag sich nach Ansicht der Fraktionen eine Meinung bilden sollte. Das geschieht vor allem in den Fachausschüssen, etwa durch die Anhörung von Sachverständigen. Dass selbstständige Anträge einzelner Oppositionsfraktionen, wie seit 2014 der AfD, grundsätzlich nicht in die Fachausschüsse überwiesen werden, ist ein Novum, wie ein Blick in die Parlamentsstatistik für die vergangenen 24 Jahre nahelegt.

In der 4. Wahlperiode von 2004 bis 2009 regierte die Regierung Dieter Althaus‘ mit knapper absoluter Mehrheit. Die Oppositionsfraktionen SPD und die in jenen Jahren zweimal umbenannte Linke brachten 346 Anträge ein. Ein gutes Fünftel davon überwies der Landtag in die Fachausschüsse, wobei Anträge beider Fraktionen relativ gleichmäßig zum Zuge kamen.

An den Größenordnungen und der Praxis änderte sich auch in der 5. Wahlperiode (2009–2014) nichts. CDU und SPD trugen die Regierung von Christine Lieberknecht. Die Linke, Bündnis90/Die Grünen und die FDP bildeten die Opposition. Von 380 Oppositionsanträgen überwies der Landtag knapp ein Viertel in die Ausschüsse.

CDU bei Ramelow „konstruktive Opposition“

Ein anderes Bild zeigt sich in der 6. Wahlperiode (2014–2019), als Rot-Rot-Grün und die Regierung von Bodo Ramelow mit eigener Mehrheit regierten. Zwar überwies das Parlament etwa drei von zehn Anträgen der CDU in die Fachausschüsse, jedoch keinen der erstmals ins Parlament gelangten AfD. In der 7. Wahlperiode (2019–2024) zeigt sich eine aufschlussreiche Änderung. Rot-Rot-Grün hatte seine parlamentarische Mehrheit verloren, und die Minderheitsregierung Ramelow konnte nur mithilfe der CDU in „konstruktiver Opposition“ weiter regieren. Etwa die Hälfte der von der CDU und gut 60 Prozent der von der FDP eingebrachten Anträge erreichten jetzt die Fachausschüsse, erneut jedoch keiner der AfD.

Mit der Wahl zum 8. Thüringer Landtag 2024 haben sich die Vorzeichen umgekehrt. Angesichts des Patts zwischen den regierungstragenden Fraktionen CDU, BSW und SPD auf der einen und der Opposition aus AfD und Linken benötigt Regierungschef Mario Voigt die Linke als selbstbewusst agierenden Nothelfer. Rund zwei Drittel ihrer bis Ende 2025 beratenen Anträge wurden überwiesen, von der AfD wie bisher keiner. Seit Jahren verbreitete Praxis ist stattdessen, dass die anderen Fraktionen Alternativanträge zu Anträgen der AfD formulieren und diese dann in die Ausschüsse überweisen.

Geht man in die Tiefe der Statistik, lässt sich der Befund sicherlich noch differenzieren, doch insgesamt ist er eindeutig. Die verbreitete Auffassung, die parlamentarische Opposition arbeite nun einmal für die Tonne, findet in der Statistik keine Stütze. Das scheint bisher exklusiv das Los der AfD zu sein. Dabei ist kaum davon auszugehen, dass sämtliche ihrer seit Juli 2014 gestellten gut 200 Anträge einer vertieften Diskussion unzugänglich sind. Die AfD-Fraktion als Urheber ist seit zwölf Jahren Stein des Anstoßes.

Brandmauer-Politik gerät ins Wanken und verliert Rückhalt

Es ist nicht weiter erstaunlich, wenn einige Abgeordnete bei CDU und BSW angesichts dieses Bildes Unbehagen beschleicht. Normal ist in der parlamentarischen Demokratie, wenn am Ende von Entscheidungsprozessen Regierung und Opposition klar geschieden sind und die Mehrheit sich durchsetzt. Mindestens fragwürdig ist jedoch, den Anträgen von aktuell 32 der 88 Landtagsabgeordneten, die der AfD angehören, eine vertiefte Diskussion in den Fachausschüssen zu verwehren. Letztlich handelt es sich um einen Affront gegenüber rund einem Drittel der Thüringer Wähler.

Offenkundig steht in der Regierungskoalition lediglich die SPD-Fraktion noch voll hinter dieser Praxis. Es handelt sich um einen Teil jener „Brandmauer“-Politik, die immer häufiger an ihre Grenzen stößt. Den wachsenden Zuspruch der Wähler zur AfD hat sie nicht verhindert. Der Rückhalt für diese Politik schwindet Meinungsumfragen zufolge. Gerichte in Thüringen und im Bund setzen Fragezeichen hinter manche Einschätzungen der AfD durch die Verfassungsschutzämter. Die Befürworter eines AfD-Verbots sind auch deshalb in der Defensive. Als Alternative steht eine Politik der „Roten Linien“ im Raum. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD sollte ins Zentrum rücken; gerade dort, wo sie im Detail geleistet wird: in den Fachausschüssen der Parlamente.

TLZ-Gastautor Karl-Eckhard Hahn ist Historiker und Publizist. Er ist aktives Mitglied der CDU und war unter anderem Sprecher des Thüringer Landtags, Thüringer Regierungssprecher und bis September 2021 mehrere Jahre Mitarbeiter der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag. Reaktionen auf diesen Beitrag bitte mit Vor- und Nachnamen, Adresse und Telefonnummer an leserbriefe@tlz.de


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