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Podcast mit AfD-Politiker: Sind Moderatoren verpflichtet, ihre Gäste zu korrigieren?

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28.06.2026

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Podcast mit AfD-Politiker: Sind Moderatoren verpflichtet, ihre Gäste zu korrigieren?

28. Juni 2026 | Rainer Zitelmann

Täglich werden im Rundfunk Dinge behauptet, die nicht stimmen – aber in einem Fall fordert jetzt die Landesanstalt für Medien den Host auf, eine Aussage zu korrigieren

Der Podcaster Benjamin "Ben" Berndt ("ungeskriptet") hat Post bekommen von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen. Auslöser ist ein Interview mit dem AfD-Politiker Björn Höcke, das auf YouTube rund sechs Millionen Mal angesehen wurde. Die Medienaufsicht wirft Berndt vor, gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen zu haben, weil er Höckes Behauptung, die SA habe kein Motto gehabt, nicht korrigiert habe.

Das Argument: Es handele sich bei Höckes Behauptung um eine nachweislich falsche Tatsachenbehauptung, da "Alles für Deutschland" eine historische SA-Losung war und dies auch von Gerichten bestätigt wurde. Die Medienanstalt fordert Berndt zunächst lediglich auf, den Beitrag zu ergänzen oder zu korrigieren. Kommt er dem nicht nach, könnte ein förmliches Beanstandungsverfahren folgen. Berndt lehnt dies ab und sieht darin einen Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit. Er argumentiert, sein Podcast sei kein journalistisches Format, sondern ein ungeschnittenes Gespräch, für dessen Aussagen der Gast selbst verantwortlich sei.

Die Medienaufsicht hält dagegen, dass bereits die Auswahl der Themen, die Gesprächsführung und die Veröffentlichung den Podcast zu einem journalistisch-redaktionellen Angebot machten, unabhängig davon, wie der Betreiber ihn selbst........

© The European