Im Nebel der Diplomatie: Warum Deutschland eine Große Strategie braucht
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Im Nebel der Diplomatie: Warum Deutschland eine Große Strategie braucht
30. Mai 2026 | Karl-Matthias Klause
Die internationale Ordnung verändert sich grundlegend. Zwischen Völkerrecht, Machtpolitik und Gerechtigkeit muss Deutschland die Fähigkeit zur Staatskunst entwickeln
VON KARL-MATTHIAS KLAUSE
Was hält die internationale Ordnung zusammen? Im Jahre 2019 veröffentlichte der deutsche Völkerrechtler Matthias Herdegen den Band „Der Kampf um die Weltordnung“ als „strategische Betrachtung“ zur Disziplin des Völkerrechts in der internationalen Ordnung. Der CDU-Politiker Norbert Röttgen verband schon vor der Zeitenwende die Hoffnung auf „eine gerade in Deutschland überfällige Strategiedebatte“. Es geht um zentrale Fragen der internationalen Beziehungen und im Kern um das Verhältnis von Völkerrecht, Macht und um Interessen und Gerechtigkeit in der Diplomatie. Auch im Jahr 2026 hält diese Debatte an; die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten werfen erneut dieselben Fragen auf.
In Deutschland sind an das Völkerrecht große politische Erwartungen gerichtet. Das Völkerrecht, wie es sich seit dem 17. Jahrhundert mit der Staatensouveränität herausgebildet und mit der Gründung der Vereinten Nationen eine ganz neue Qualität erreicht hat, ist ein grundlegender Bestandteil einer internationalen Ordnung.
Ordnungsfaktor Völkerrecht
Dennoch kennt das Völkerrecht erstens nicht nur schwarz und weiß, sondern das Völkerrecht ist in der Real-Diplomatie grau, wie es auch ihre größten Verfechter einräumen. Zweitens ist es in der materiellen Anwendung nicht unpolitisch und drittens ist die Durchsetzung des Völkerrechts von den Machtverhältnissen der Internationalen Ordnung und möglichen Koalitionen der Willigen abhängig.
Fundament des Völkerrechts ist die Staatensouveränität und ein generelles Gewaltverbot, dennoch erlaubt es militärische Gewalt nach Entscheidung der Vereinten Nationen oder als Selbstverteidigung oder Prävention. In der politischen und juristischen Realität können Selbstverteidigung oder Prävention aufgrund der Einzigartigkeit und Nicht-Berechenbarkeit historischer Entwicklungen nicht eindeutig definiert werden. Das Völkerrecht garantiert nämlich gleichermaßen die Existenz eines Staates, der nicht durch Eroberung militärisch ausgelöscht oder in seiner Existenz in Frage gestellt werden kann. Das führt zu Konflikten zwischen Staaten.
Die völkerrechtliche Souveränität eines Staates kann außerdem in ein Spannungsverhältnis zu den universellen Menschenrechten geraten, wenn eine Regierung ihre Bevölkerung systematisch unterdrückt, inhaftiert oder zu Tode bringt. Das Völkerrecht sieht für solche Fälle das „Recht zum Schutz“ („right to protect“) vor. Somit kann auch völkerrechtlich ein Einsatz von Gewalt gegen einen Staat und seine Souveränität erlaubt sein, um eine Zivilbevölkerung zu schützen.
Im Gegensatz zum innerstaatlichen Recht verfügt das Völkerrecht nicht über einen klar definierten Kodex, ein zentrales Gesetzgebungsorgan, eine strukturierte Gerichtsbarkeit oder eine Exekutivgewalt zur Durchsetzung des Völkerrechts. Eine Besonderheit des Völkerrechts liegt in der Schwierigkeit einer materiellen Prüfung. Es kann zwar immer nach relevanten Taten recherchieren, prüfen und gerichtlich verfolgen, aber während einer existenzgefährdenden Bedrohung in einem andauernden Konflikt den Tatbestand der präventiven Gewaltanwendung bei einem Akt der Selbstverteidigung nicht eindeutig prüfen - eine Entscheidung nach einer existentiellen Bedrohung oder unwiderruflichen menschlichen oder territorialen Verlusten ist in der Realität wertlos. Muss ein Land sich angreifen oder teilweise besetzen oder erobern lassen, bevor es sich verteidigen darf?
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