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Wenn der Staat tötet: Warum die Todesstrafe ein Justizmord ist

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02.10.2026

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Wenn der Staat tötet: Warum die Todesstrafe ein Justizmord ist

01. Oktober 2026 | Helmut Ortner

In den USA scheiterte die Hinrichtung einer 50-jährigen Mörderin. Töten gilt weltweit als schlimmes Verbrechen. Erlaubt ein Staat aber die Todesstrafe, ist die Tötung legitimiert. Ein Grundwiderspruch.

Beim ersten Versuch der Hinrichtung einer Frau im US-Bundesstaat Tennessee seit mehr als 200 Jahren kam es am Mittwoch zu dramatischen Komplikationen. Die 50-jährige Christa Pikes lebte auch nach der Verabreichung zweier Giftspritzen noch. Mehr als 40 Minuten nach der Verabreichung der zweiten Dosis des Medikaments Pentobarbital war die Mörderin weiterhin bei Bewusstsein. Die Justizvollzugsbehörde ordnete daraufhin die medizinische Notfallversorgung an. Pike wurde in ein Krankenhaus transportiert. 1996 hatte die damals 18-Jährige gemeinsam mit ihrem damaligen Freund die 19-jährige Colleen Slemmer, eine Mitbewohnerin aus ihrem Ausbildungszentrum in Knoxville, gequält und getötet.

Die gescheiterte Hinrichtung, alle andere als ein Einzelfall, heizt weltweit Debatten über die Todesstrafe an. Sie gilt seit mindestens 265 Jahren als umstritten. Ein Rückblick.

Im Jahre 1761 wird ein französischer Protestant namens Jean Calas aus Toulouse verurteilt und hingerichtet. Er war für schuldig befunden worden, einen seiner Söhne umgebracht zu haben, weil dieser beabsichtigt hatte, zum Katholizismus überzutreten. Voltaire, bereits auf der Höhe seines Ruhms, geht der Sache nach und setzt durch, dass der Fall postum erneut verhandelt wird. Dabei ergibt sich die Unschuld des Hingerichteten. 

Noch ehe das Verfahren definitiv abgeschlossen ist, erscheint ein Buch, das für die nächsten hundert Jahre und darüber hinaus gleichsam das Manifest der Gegner der Todesstrafe werden sollte. Es trägt den Titel “Über Verbrechen und Strafe“ und stammt aus der Feder von Cesare Beccaria, einem 25-jährigen Mailänder Juristen. Der Todesstrafe sind darin gerade einmal zehn Seiten gewidmet, doch diese Seiten sind es, die das Buch berühmt machen. Hier wird das erste Mal die Todesstrafe als unrechtmäßig grundsätzlich verworfen, weil niemand das Recht habe, sich selbst zu töten und deshalb auch niemand imstande sei, ein solches Recht wirksam auf andere oder an die Gesellschaft abzutreten. Darüber hinaus wird die Todesstrafe als ganz und gar nicht notwendig befunden, weil die lebenslange Freiheitsstrafe die Allgemeinheit nicht weniger vor dem Täter sichere als der Vollzug der Todesstrafe. Schließlich heißt es in dem Buch, die Abschreckung Dritter vom Verbrechen werde durch den Anblick des lebenslangen Leidens des Eingesperrten eher erreicht als durch das schnell vorübergehende Schauspiel der Hinrichtung.

Im Übrigen sei die Todesstrafe auch aus ethischen Gründen zu verwerfen, denn die Gesetze seien dazu bestimmt, veredelnd auf die Sitten der Menschen einzuwirken – und nicht ihnen ein Beispiel der Wildheit zu geben. Es sei daher widersinnig, wenn eben die Gesetze, welche die Tötung verpönten und bestraften, selbst eine Tötung begingen, wenn sie, um die Bürger von Morden abzuhalten, selbst einen öffentlichen Mord anordneten. Beccarias Buch, bald in zahlreiche Sprachen übersetzt, findet große Verbreitung. Nach dessen Lektüre wird auch Voltaire zu einem leidenschaftlichen Gegner der Todesstrafe. Er begnügt sich nicht damit, Beccarias Argumente mit anderen Worten zu wiederholen; er ist es, der als einer der ersten die Möglichkeit des Justizirrtums als Einwand gegen die Todesstrafe ins Feld führt, die er als Justizmord bezeichnet. Eine Provokation in einer Zeit, in der das „Wohl des Staates“ im Mittelpunkt aller Vorstellungen steht.

Abschreckung und Vergeltung

In den letzten 250 Jahren haben sich – in der westlichen Welt – die Argumente für oder gegen die........

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