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Indische Telekommunikationsbehörde MIB zwingt Telegram zu Anti-Piraterie-Filtern

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07.07.2026

Indische Telekommunikationsbehörde MIB zwingt Telegram zu Anti-Piraterie-Filtern

Die indische Behörde MIB will Telegram trotz fehlender Zuständigkeit zur Einrichtung von Filtern zwingen, dies ohne jede Rechtsgrundlage.

Das MIB besitzt gar keine Kompetenz in der Angelegenheit

Zuständig wären die Rechteinhaber und eine andere Behörde

Woher rührt die Geheimhaltung?

Fazit: MIB vs. Telegram

Schon das Urteil des obersten Gerichts Indiens, in dem mehrere Domain-Registrare zur Sperrung unzähliger Domains gezwungen werden, lässt aufhorchen. Doch was das Ministerium für Information und Rundfunk (MIB) kürzlich angewiesen hat, geht noch weit darüber hinaus. Die Behörde verlangt von Telegram innerhalb von 15 Tagen Systeme zu entwickeln, die raubkopierte Inhalte automatisch erkennen und direkt entfernen sollen.

Das MIB besitzt gar keine Kompetenz in der Angelegenheit

Dies geht aus einer vierseitigen Mitteilung hervor, die am 4. Juli die Internet Freedom Foundation (IFF) geteilt hat. Die IFF kritisiert das Vorhaben sehr deutlich. Dass ein Ministerium in einem nicht veröffentlichten Schreiben eine Online-Plattform anweist, ein eigenes System zur Überwachung von Inhalten einzurichten, sei keine Lösung, heißt es in der Stellungnahme. Es fehle dafür jede rechtliche Grundlage. Unklar sei auch, ob das MIB dafür überhaupt zuständig sei, dies sei eigentlich das Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie. Es gebe im entsprechenden Gesetzestext keine Bestimmung, die es der Exekutive erlaubt, einen Vermittler zur Einrichtung von Filtersystemen zu verpflichten. Die IFF sieht die Anordnung als eine Einmischung in die Tätigkeit der Regierung und zudem als eine „willkürliche Maßnahme“ an.

Zuständig wären die Rechteinhaber und eine andere Behörde

Das Urheberrecht ist auch in Indien ein privates Recht, das von den Rechteinhabern vor den Zivilgerichten durchgesetzt wird, die der Filmindustrie bereits Website-Sperren und Unterlassungsverfügungen gegen die unbekannten Betreiber gewähren. Der Behörde würde diese Rolle gar nicht zugestehen und würde bei Einhaltung zur „Zensur“ von Telegram führen. Zudem eigne sich Telegram schlecht für die Entwicklung eines Systems wie die Content ID von YouTube.

Die Architektur von Telegram, bei der Dateien weitergeleitet, neu verschlüsselt, komprimiert, umbenannt und neu aufgebaut werden, eignet sich nur schlecht für das geforderte Fingerprinting. Geheime und somit verschlüsselte Chats kann Telegram gar nicht untersuchen, ohne die eigene Verschlüsselung zu knacken. YouTube brauchte für die Entwicklung........

© Tarnkappe