menu_open Columnists
We use cookies to provide some features and experiences in QOSHE

More information  .  Close

HateAid gGmbH: Fördergelder, Lobbyarbeit und die Macht hinter der Hilfe

11 0
friday

HateAid gGmbH: Fördergelder, Lobbyarbeit und die Macht hinter der Hilfe

Die Organisation HateAid hilft Betroffenen bei digitaler Gewalt. Doch die gGmbH vermischt dabei, was gar nicht zusammengehört. Ein Kommentar.

Mehr als nur Beratung

Millionen statt kleiner Spendenkasse

Lobbyarbeit gehört zum Modell

Der Sonderstatus als „Trusted Flagger”

Der schwierige Zugang zu Hilfsangeboten

Entschädigung als Finanzierungskreislauf bei HateAid?

Digitale Gewalt braucht klare Grenzen

Die Macht liegt in der Struktur

Die Organisation HateAid hilft Betroffenen digitaler Gewalt. Doch die gGmbH verbindet die öffentliche Förderung mit Lobbyarbeit, Prozesskostenfinanzierungen, ihrem Trusted-Flagger-Status und vielem mehr. Unser Kommentar über Macht, mangelnde Transparenz und digitale Durchsetzung im Netz.

Keine Frage, digitale Gewalt ist real. Wer online bedroht, verfolgt, erpresst, verleumdet oder mit intimen Bildern unter Druck gesetzt wird, braucht Unterstützung. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen nennt Cyberstalking, Nötigung, Erpressung, Identitätsmissbrauch, Drohungen, sexualisierte Belästigung, Revenge Porn und Hate Speech als große Probleme. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und andere Behörden behandeln digitale Gewalt inzwischen als ein echtes Sicherheitsproblem.

Gerade deshalb darf man den Begriff nicht beliebig verwenden. Nicht jede Kränkung, nicht jede harte Kritik und nicht jede politisch unerwünschte Aussage ist automatisch digitale Gewalt. Auch scharfe, abwertende oder rücksichtslos formulierte Beiträge können von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Wer solche Fälle bewertet und darüber entscheidet, wer Unterstützung bekommt und wer Meldungen mit Behördenstatus an Plattformen weiterreicht, den muss man deshalb etwas genauer unter die Lupe nehmen.

Mehr als nur Beratung

Nach außen hin tritt HateAid offiziell als Anlaufstelle für Betroffene digitaler Gewalt auf. Das ist jedoch nur ein kleiner Teil des Gesamtbildes. Im Lobbyregister ist HateAid nicht als Verein, sondern als HateAid gGmbH eingetragen. Dahinter steht eine gemeinnützige GmbH mit einer Geschäftsführung, den Gesellschaftern, Jahresabschlüssen, einer Projektförderung, privater Großfinanzierung und eigener Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag, der Bundesregierung und Bundesverwaltung.

Eine gGmbH kann gemeinnützig sein und darf politisch arbeiten, solange sie die rechtlichen Grenzen klar einhält. Trotzdem sollte man sauber benennen, worüber man spricht. HateAid ist nicht einfach eine weitere Beratungsstelle gegen Hass im Netz. Die gGmbH berät Betroffene, finanziert Prozesse, führt Kampagnen durch, betreibt aktiv in Berlin und Brüssel Lobbyarbeit und besitzt als Trusted Flagger (vertrauenswürdige Hinweisgeber) einen besonderen Status im DSA-System. (Digital Services Act).

Im Transparenzbericht weist HateAid aus, dass das Finanzamt Berlin die Gemeinnützigkeit mit dem Bescheid vom 07.07.2025 anerkannt hat. Die Steuernummer lautet 27/613/04955.

Als Geschäftsführerinnen werden Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon genannt. Die Anteile halten Campact e. V. mit 33,32 %, Anna-Lena von Hodenberg mit 33,34 % und die Fearless Democracy e. V. mit 33,34 %.

Rechtlich mag die Gemeinnützigkeit der GmbH anerkannt sein. Politisch erledigt sich damit aber nichts. Wie gemeinnützig wirkt ein Modell, bei dem Beratung, Lobbyarbeit, Prozessfinanzierung, Kampagnen und privilegierte Plattformmeldungen in einer Hand liegen? Diese Frage beantwortet nicht das Finanzamt. Man sollte sie in einer öffentlichen Debatte klären. Genau das versuchen wir in diesem Kommentar.

Millionen statt kleiner Spendenkasse

Auch die Finanzierung entspricht nicht dem Bild, das viele mit einer gemeinnützigen Beratungsstruktur verbinden. Laut Lobbyregister erhielt die Organisation im Jahr 2024 öffentliche Zuschüsse vom Bundesfamilienministerium in Höhe von 670.001 bis 680.000 Euro sowie vom Bundesjustizministerium in Höhe von 590.001 bis 600.000 Euro. Dazu kommen Schenkungen und sonstige Zuwendungen von insgesamt 4,28 bis 4,29 Millionen Euro. Die Alfred Landecker Foundation ist mit 1,37 bis 1,38 Millionen Euro und die Postcode Lotterie mit 490.001 bis 500.000 Euro aufgeführt.

Der eingereichte Transparenzbericht nennt für das Jahr 2024 private Förderungen mit 52,4 Prozent, öffentliche Förderungen mit 22,1 Prozent, Spenden mit 21,8 Prozent und sonstige Erträge mit 3,7 Prozent. Geldgeber mit mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen waren im Jahr 2024 die Alfred Landecker Foundation, das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Noch........

© Tarnkappe