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Illegale Beweise vor Gericht: EuGH erlaubt Verwertung trotz DSGVO

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19.06.2026

Illegale Beweise vor Gericht: EuGH erlaubt Verwertung trotz DSGVO

Datenschutz oder Wahrheitsfindung? Der EuGH erlaubt die Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise und stärkt die Sachverhaltsaufklärung.

Streit um eBay-Verkäufe landete vor dem EuGH

EuGH lehnt automatisches Beweisverwertungsverbot ab

Illegale Beweise vor Gericht: Recht auf ein faires Verfahren wiegt schwer

Datenschutz bleibt dennoch ein wichtiger Faktor

Unrechtmäßig erlangte Beweise: Bedeutung für Arbeitsrecht und Zivilverfahren

Rechtswidrig erlangte Beweise rechtfertigen keine Datensammlung

Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung als Maßstab

Illegale Beweise vor Gericht: Darf die DSGVO ihre Verwertung verhindern? Mit dieser Frage musste sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 18.6.2026 in der Rechtssache C-484/24 befassen. Die Luxemburger Richter haben dazu eine Grundsatzentscheidung getroffen. Die DSGVO steht der gerichtlichen Verwertung rechtswidrig beschaffter Informationen nicht grundsätzlich entgegen. Nach Auffassung des EuGH kann das Recht auf ein faires Verfahren schwerer wiegen als ein automatischer Ausschluss solcher Beweismittel. Selbst wenn personenbezogene Daten unter Verstoß gegen Datenschutzvorschriften erhoben wurden, können sie unter bestimmten Voraussetzungen im Verfahren berücksichtigt werden.

Streit um eBay-Verkäufe landete vor dem EuGH

Ausgangspunkt für die Grundsatzentscheidung war ein Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Ein Heizungs- und Klimatechnikunternehmen aus Niedersachsen verlangte von einer ehemaligen Mitarbeiterin Schadensersatz in Höhe von rund 46.500 Euro. Dem Unternehmen zufolge soll die Frau Betriebseigentum über ihr privates eBay-Konto verkauft haben.

Entscheidend war dabei die Frage, wie das Unternehmen an die entsprechenden Informationen gelangte. Nach den Feststellungen des Gerichts wurden unter anderem Browserdaten, ein Familienordner auf dem Firmenserver sowie weitere technische Mittel genutzt, um Zugang zum privaten eBay-Konto der ehemaligen Beschäftigten zu erhalten. Die dort gewonnenen Informationen über Verkaufsaktivitäten dienten später als Grundlage für die geltend gemachten Schadensersatzansprüche.

Weil die Rechtmäßigkeit dieser Datenerhebung zweifelhaft war, legte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen den Fall dem EuGH vor. Dabei ging es nicht nur um die Verwertbarkeit der vom Unternehmen vorgelegten Daten im Zivilprozess, sondern auch um die Frage, ob Gerichte solche personenbezogenen Daten selbst verarbeiten dürfen, ohne gegen die DSGVO zu verstoßen.

EuGH lehnt automatisches Beweisverwertungsverbot ab

Die Luxemburger Richter stellten zunächst klar, dass auch Gerichte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich an die DSGVO gebunden sind. Nimmt ein Gericht Beweise zu den Akten oder wertet diese aus, handelt es sich um eine Verarbeitung im Sinne der Verordnung.

Daraus folgt nach Auffassung des EuGH jedoch kein generelles Beweisverwertungsverbot für rechtswidrig beschaffte Informationen. Im Entscheidungstenor heißt es:

„… dass die Art. 7 und 8 der Charta, Art. 5 Abs. 1 DSGVO und Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 DSGVO sowie der Grundsatz der ‚Datenminimierung‘ dahin auszulegen sind, dass sie........

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