Der Angriff auf die Mindestlöhne ist gegen die Verfassung
Wird der Nationalrat den kantonalen Arbeitnehmerschutz aushebeln? Er könnte die Rechnung ohne das Volk gemacht haben.
In der Sommersession wird der Nationalrat über eine Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Aveg) beraten. Neu sollen Mindestlöhne, die in allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) enthalten sind, selbst dann gelten, wenn ein Kanton in seinem eigenen Gesetz einen höheren Mindestlohn vorsieht. Diese vorgeschlagene Revision geht auf die ständerätliche Motion Ettlin zurück.
Damit versuchen die Bürgerlichen, durch ein Bundesgesetz das zu verhindern, was ihnen auf kantonaler Ebene, beispielsweise in Neuenburg, misslungen ist. Dort gilt kraft kantonalen Gesetzes seit 2017 ein Mindestlohn, der tieferen Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen vorgeht. Aktuell beträgt dieser 21.31 Franken in der Stunde.
Der Versuch, solche........© Tages Anzeiger Meinungen
