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Pflege: Wer zahlt das Pflegeheim bei lebenslangem Wohnrecht?

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18.04.2026

Braucht eine Person im Alltag viel Pflege und hat einen zu hohen Betreuungsaufwand, um noch alleine und ohne Betreuung zu leben, kann ein Umzug ins Pflegeheim infrage kommen. Hat die Person allerdings beispielsweise ihre Wohnung bereits auf die Kinder überschrieben und dafür ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen, hat sie ja theoretisch eine Unterkunft.

Doch gerade dann, wenn der pflegerische und betreuerische Aufwand zu groß ist, als dass die Person weiter alleine wohnen könnte und in ein Heim umzieht, gibt es einige Dinge zu beachten.

Wohnrecht auf Lebenszeit: Wann erlischt........

© Südkurier