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Wohngeld und Düsseldorfer Tabelle: Wie hängen sie zusammen?

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tuesday

Wenn Eltern sich trennen, spielen finanzielle Fragen eine zentrale Rolle. Zwei Dinge können den Lebensunterhalt dabei sichern: die Düsseldorfer Tabelle und das Wohngeld. Auf den ersten Blick haben beide Instrumente wenig miteinander zu tun. In der Praxis können sie sich aber gegenseitig beeinflussen.

Düsseldorfer Tabelle: Wie berechnet sich der Kindesunterhalt?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit genutzte Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und orientiert sich am Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie am Alter des Kindes. Rechtlich bindend ist die Tabelle laut Bundesjustizministerium (BMJV) zwar nicht, sie dient aber Gerichten und Jugendämtern als Orientierung bei der Unterhaltsberechnung.

Wie in den Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle erklärt wird, soll dieses System den Unterhalt eines Kindes sichern, indem der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, den sogenannten Barunterhalt zahlt. Der andere Elternteil erfüllt seinen Anteil am Unterhalt in der Regel durch die Betreuung des Kindes.

Wohngeld nach Trennung: Wann darf man es beziehen?

Beim Wohngeld handelt es sich um eine staatliche Leistung für Haushalte mit geringem Einkommen, die ihre Wohnkosten nicht vollständig selbst tragen können. Das erklärt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Diese Unterstützung soll verhindern, dass Menschen allein wegen hoher Mieten oder hoher Nebenkosten in existenzielle Schwierigkeiten geraten.

Gerade nach Trennungen kann Wohngeld eine wichtige Rolle spielen. Wenn ein Elternteil plötzlich allein für eine Wohnung aufkommen muss, während gleichzeitig Unterhaltszahlungen geleistet werden müssen oder nur ein Einkommen zur Verfügung steht, geraten viele Haushalte finanziell unter Druck. Laut BMWSB sind 44 Prozent der Wohngeldbeziehenden Familien – darunter viele Alleinerziehende. Es kann sich also lohnen, bei einem finanziellen Engpass aufgrund einer Trennung den Anspruch auf Wohngeld zu prüfen.

Düsseldorfer Tabelle: Wann wird Wohngeld als Einkommen gewertet?

Bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen wird geprüft, welche Einnahmen ein Elternteil hat. Dabei können tatsächlich auch bestimmte Sozialleistungen berücksichtigt werden. In den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle steht: „Wohngeld ist Einkommen, soweit es nicht erhöhte Wohnkosten abdeckt.“ Das bedeutet: Erhält ein Elternteil beispielsweise plötzlich eine Mieterhöhung vom Vermieter und benötigt deshalb Wohngeld, wird dies nicht als Einkommen gewertet.

In der Regel wird das Wohngeld aber zum Einkommen gezählt. Das kann praktische Folgen haben: Bezieht der unterhaltspflichtige Elternteil Wohngeld, kann dieses bei der Berechnung des verfügbaren Einkommens berücksichtigt werden. Dadurch kann sich die Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle verändern. Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts steigt somit. Bezieht der betreuende Elternteil Wohngeld, kann dies umgekehrt zur Folge haben, dass die Unterhaltszahlungen sinken, weil das Einkommen mit dem Wohngeldbezug gestiegen ist.

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