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Wie heißt das neue Bürgergeld?

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15.03.2026

Nach langen Verhandlungen haben sich Union und SPD auf eine umfassende Reform des Bürgergelds geeinigt. Der Bundestag hat die neue Grundsicherung am 5. März 2026 durchgewunken, der Weg ist damit frei. Die Änderungen sollen ab 1. Juli 2026 gelten, zuvor muss jedoch noch der Bundesrat zustimmen. Das Bürgergeld bekommt dann nicht nur einen anderen Anstrich, sondern auch einen neuen Namen.

Wie heißt das Bürgergeld nach der Reform?

Monatelang hatten sich die Regierungsparteien über den Umfang und die Regelungen der erneuerten Sozialleistung gestritten. Mittlerweile kam es zu einer Einigung. Unter anderem einigten sich Union und SPD auf einen neuen Namen. Die Leistung soll nicht mehr „Bürgergeld“ heißen, sondern den Namen „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ tragen. Die Geldleistung soll künftig als „Grundsicherungsgeld“ bezeichnet werden, wie aus dem Gesetzesentwurf hervorgeht.

Allerdings ändern sich nicht nur die Begriffe rund um die Leistung. Mit der Namensänderung sollen auch neue, strengere Regeln kommen. Für die knapp 5,5 Millionen Menschen in Deutschland, die laut Statistischem Bundesamt derzeit Bürgergeld beziehen, bedeutet das, dass sie sich auf strengere Auflagen einstellen müssen.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherung?

Der größte Unterschied zwischen dem aktuellen Bürgergeld und der kommenden Neuen Grundsicherung sind wohl die Sanktionen. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kündigte bereits nach dem Koalitionsausschuss am 9. Oktober 2025 laut WDR an: „Wer nicht mitmacht, wird es schwer haben. Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist.“ Am 17. Dezember 2025, an dem Tag, an dem die Bürgergeldreform durch das Kabinett ging, hieß es zudem aus dem Kanzleramt: „Die Grundsicherung wird schärfer als Hartz IV je war.“

Aus dem Gesetzesentwurf lässt sich entnehmen, dass ein Vermittlungsvorrang eingeführt werden soll. Dieser hat zur Folge, dass zunächst geprüft werden soll, ob Empfängerinnen und Empfänger auf dem Arbeitsmarkt direkt vermittelt werden können. Nur, wenn das nicht der Fall ist, sollen Weiterbildungen und Ausbildungen genehmigt werden. Zudem sollen sich die Betroffenen aktiv um einen Job bemühen müssen.

Versäumen Berechtigte für das Grundsicherungsgeld einen Termin im Jobcenter, kann ihnen die Leistung sofort um 30 Prozent gekürzt werden. Sollten sie sich krankmelden, kann das Jobcenter ein amtsärztliches Attest verlangen, eine Krankschreibung des Hausarztes reicht dann nicht. Wer einen zweiten Termin verpasst, muss mit einer Leistungskürzung von weiteren 30 Prozent rechnen. Bei dem Fernbleiben eines dritten Termins soll das Grundsicherungsgeld künftig komplett gestrichen werden können. Auch die Unterstützung für Unterkunft und Heizung kann in einem solchen Fall gestrichen werden.

Aktuell sind die Sanktionen nicht so streng geregelt. Bei der ersten Pflichtverletzung gibt es laut Sozialverband Deutschland eine Kürzung von zehn Prozent für einen Monat, ab der zweiten Pflichtverletzung 20 Prozent für zwei Monate und ab der dritten 30 Prozent für drei Monate.

Das ist aber nicht der einzige Punkt, der mit der neuen Grundsicherung strenger behandelt werden soll. Auch das bisherige Schonvermögen soll künftig wegfallen. Vermögenswerte sollen stattdessen an die „tatsächliche Lebensleistung“ der Antragstellenden gekoppelt werden. Auch die bisherige zwölfmonatige Karenzzeit, während der das eigene Vermögen unangetastet blieb, soll abgeschafft werden.

Neue Grundsicherung: Was bleibt beim Alten?

Ein Aufatmen gibt es für Bürgergeldempfänger aber: An der Höhe der Regelsätze soll sich vorerst nichts ändern. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro pro Monat, Kinder je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. 2026 gibt es wieder eine sogenannte „Nullrunde“. Die Beiträge wurden also nicht wie 2024 zu Jahresbeginn erhöht.

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