Wohngeld-Falle: Kapitalerträge und Nebenverdienste – sind auch kleine Beträge relevant?
Wer Wohngeld bekommt, hat in der Regel Probleme dabei, die Wohnkosten, sei es die Miete oder die Belastung bei Eigentum, zu stemmen. Um einen Anspruch zu haben, muss man eigenes Einkommen haben, das weder zu niedrig noch zu hoch ist. Doch eine Unterstützung mit der staatlichen Leistung heißt nicht, dass man gar keine zusätzlichen Einkünfte haben kann. Die Frage ist: Werden Kapitalerträge und Nebenverdienste in geringer Höhe beim Wohngeld als Einkommen angerechnet und verringern so den Wohngeldbetrag für Empfänger?
Wohngeld-Falle: Gelten geringe Kapitalerträge als Einkommen?
Zunächst zum Verständnis: Unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen fallen laut einem Hinweisblatt des offiziellen Stadtportals von Berlin beispielsweise:
Zinsen: etwa aus Sparbüchern, Sparkonten, Tagesgeldkonten und bei Auszahlung von Lebensversicherungen,
Erträge, Dividenden und sonstige Ausschüttungen: zum Beispiel aus Aktien und Fonds.
Was gilt aber, wenn man zwar Kapitalerträge erhält, aber in eher geringer Höhe? Ist das für den Anspruch auf Wohngeld relevant?
In § 14 Abs. 2 Nr. 15 Wohngeldgesetz (WoGG) ist geregelt, wie Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge bei der Berechnung des Wohngeldes als Einkommen gewertet werden. Kurz gesagt: Gewinne aus Kapitalanlagen verringern ab einem bestimmten Betrag das Wohngeld. Das Gesetz gewährt dabei einen Freibetrag in Höhe von 100 Euro pro Person im Jahr.
Das bedeutet: Wer maximal 100 Euro Kapitalerträge im Jahr hat, muss nicht befürchten, dass sich dies als relevantes Einkommen auf das Wohngeld auswirkt. Das Geld bleibt anrechnungsfrei. Jeder Betrag, der 100 Euro übersteigt, wird hingegen auf das Jahreseinkommen angerechnet und wirkt sich damit auf den Wohngeldanspruch aus. Wenn jemand zum Beispiel 150 Euro über Zinsen und Dividenden erhält, gelten davon 100 Euro als Freibetrag, 50 Euro werden zum Einkommen gerechnet.
Einkommen vs. Vermögen beim Wohngeld
Einkommen umfasst alle Einnahmen während des Wohngeldbezugs, wie Lohn, Rente oder Zinsen, informiert das........
