menu_open Columnists
We use cookies to provide some features and experiences in QOSHE

More information  .  Close

Cybergrooming: Ermittler warnen vor Massenphänomen im Netz

16 0
11.10.2026

In sozialen Netzwerken und auf Chat-Plattformen melden sich vor allem Männer bei Minderjährigen, schreiben anzügliche Dinge oder verlangen Nacktaufnahmen. Genannt wird dieses Vorgehen Cybergrooming.

Täter und Täterinnen bahnen über das Internet und Kommunikationstechnologien sexuelle Kontakte mit Kindern an. Einen eigenen Tatbestand Cybergrooming gibt es nicht. Seit 2021 ist aber die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar.

Wie gehen die Täter vor?

Beispielsweise über Gaming-Plattformen oder soziale Netzwerke nehmen sie Kontakt zu Minderjährigen auf und versuchen dann oft schnell, die Kommunikation in einen privaten oder geheimen Chat zu verlagern. Teils geben sie sich zunächst selbst als minderjährig aus.

Manche bauen über längere Zeit Kontakt zum Opfer auf, wie Oberstaatsanwalt Mirko Heim vom Cybercrime-Zentrum (CCZ) Baden-Württemberg bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe sagt. Andere kämen schnell zur Sache und forderten etwa Nacktaufnahmen oder Aufnahmen, die die Kinder bei sexuellen Handlungen zeigen.

Was weiß man........

© Südkurier