GdB beim Finanzamt nachweisen: Ist das 2026 noch nötig?
Wer eine Behinderung hat, kann steuerlich davon profitieren, und zwar über den sogenannten Behinderten-Pauschbetrag. Der soll behinderungsbedingte Mehrkosten abfedern, ohne dass man jeden einzelnen Beleg sammeln und einreichen muss. Doch beim Nachweis gegenüber dem Finanzamt hat sich 2026 etwas verändert.
GdB und Finanzamt: Was sich seit 2026 geändert hat
Jahrelang lief es so: Betroffene legten ihren Feststellungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis beim Finanzamt vor, der Pauschbetrag wurde berücksichtigt, fertig. Seit dem 1. Januar 2026 funktioniert das bei neuen Bescheiden nicht mehr. Wie das Landesamt für Soziales und........
