Bewährungsstrafe für 26-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Internetbetrugs
Wegen gewerbsmäßigen Internetbetrugs in neun Fällen ist ein 26-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Sigmaringen zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Amtsrichterin Selina Jäger gewährte ihm eine dreijährige Bewährungszeit. Den von April bis Mai 2024 eingeheimste Betrag von insgesamt 2269,50 Euro zieht das Gericht zur Rückerstattung an die geschädigten Käufer ein. Pflichtverteidiger Jürgen Richter erklärte im Namen seines Mandanten, das Urteil zu akzeptieren.
Pflichtverteidiger akzeptiert das Urteil
Die fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft dürfte keine allzu große Hürde sein, da ihre Vertreterin auf das am Ende verkündete Strafmaß plädierte. Sie hielt dem Angeklagten vor, in jenem Zeitraum fingierte iPhones über Kleinanzeigen im Internet angeboten zu haben. Die Käufer zahlten über einen Internet-Account zwischen 175 und 420 Euro im Voraus, doch die gewünschte Ware blieb jeweils aus. In den neun aufgelisteten........
