Neue Grundsicherung: Kann die Regierung wirklich alle Leistungen beim Bürgergeld-Nachfolger streichen?
Eines der größten Vorhaben der schwarz-roten Regierungskoalition ist nun beschlossene Sache: Das Bürgergeld wird umfassend reformiert und zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umgewandelt. Am 5. März 2026 wurde die Reform im Bundestag beschlossen. Die neue Grundsicherung soll deutlich schärfere Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger möglich machen. Sogar die vollständige Streichung der Leistung soll in gewissen Szenarien erfolgen. Doch ist das überhaupt rechtens?
Neue Grundsicherung statt Bürgergeld: Was plant die Regierung?
Das Bürgergeld gehört schon seit seiner Einführung 2023 zu den großen Streitpunkten in der Bundespolitik. Spätestens seit Friedrich Merz (CDU) als Bundeskanzler das Land regiert, ist klar, dass eine Reform der Sozialleistung kommen wird.
Merz erklärte bereits vor Beginn seiner Kanzlerschaft, im Februar 2025, auf der Pressekonferenz nach dem Ende der Sondierungsgespräche, die neue Regierung wolle das Bürgergeld umbauen. „Wir werden das bisherige Bürgergeldsystem neu gestalten, hin zu einer Grundsicherung für Arbeitssuchende“, so der heutige Kanzler. Bezieher, die ihre Mitarbeit verweigern, sollen demnach bestraft werden: „Für Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen“, sagte Merz.
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erklärte im Juni 2025 gegenüber der Nachrichtenagentur dpa: „Wir müssen wirklich an die Substanz des Systems gehen. Wir können nicht wie in den vergangenen Jahren einfach nur irgendwelche neuen Sanktionen ankündigen, die dann in den Jobcentern vor Ort nicht umgesetzt werden können.“
Übrigens: Wer Anspruch auf Bürgergeld hat, ist klar geregelt. So muss man etwa als hilfebedürftig gelten. Doch das Geld gibt es........
