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Deutsche Zöllner nehmen einer Frau ihre Taschen aus Krokodil- und Rochenleder an der Grenze ab

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tuesday

Diese Fahrt über die Grenze nach Konstanz wird für die Frau aus dem Thurgau wohl rechtliche Konsequenzen haben. Wie die Pressestelle des Hauptzollamts Singen mitteilt, haben Zollbeamte Ende Februar bei einer 32-Jährigen mehrere Handtaschen entdeckt – darunter zwei Modelle aus dem Leder streng geschützter Tierarten. Zunächst habe die Frau noch versucht, möglichst unschuldig zu wirken. Sie gab an, „lediglich zum Einkaufen nach Konstanz fahren zu wollen“, heißt es in der Pressemitteilung.

Ledertaschen aus Krokodil und aus Rochen verkauft

Am Grenzübergang beim Zollamt Konstanz-Autobahn wird auch der Kofferraum ihres Fahrzeugs kontrolliert. Dort fanden die Beamten die Taschen, verpackt in Kartons. Daraufhin erklärte die Frau, dass die Pakete zur Post gebracht werden sollten. Die 32-Jährige habe über das Internet eine Bauchtasche aus Krokodilleder für 50 Euro und eine Handtasche aus Rochenleder für 30 Euro verkauft, für die sie jedoch keine Einfuhrgenehmigungen vorlegen konnte.

Bei der Tasche, die aus dem Leder eines Siamkrokodils gefertigt worden war, lag eine sogenannte CITES-Bescheinigung bei. Dabei handelt es sich um ein artenschutzrechtliches Dokument für den internationalen Handel, Transport oder die Mitnahme geschützter Tier- und Pflanzenarten, das für Ein- sowie Ausfuhr beantragt werden muss. Doch diese Bescheinigung war ungültig und ließ auch keine eindeutige Zuordnung zur Ware zu. Pressesprecherin Sonja Müller erklärt, dass Siamkrokodile laut Washingtoner Artenschutzübereinkommen als vom Aussterben bedroht gelten. Der Handel sei daher streng reguliert. Auch Rochenarten würden besonderen Schutzbestimmungen unterliegen.

Thurgauer Taschenverkäuferin erhält eine Anzeige

Da die Frau die Taschen bereits verkauft hatte und somit gewerblich handelte, jedoch weder gültige Dokumente noch Genehmigungen vorweisen konnte, habe der Zoll ein Steuerstrafverfahren sowie ein Verfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet. Die Handtaschen seien beschlagnahmt und der Fall an die Staatsanwaltschaft Konstanz übergeben worden. (pm/jus)

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