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Pflegeassistenz: Was soll sich ab 2027 bei Ausbildung und Vergütung ändern?

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26.03.2026

Die Pflege in Deutschland steht nicht gut da. Ein großes Problem ist dabei der Personalmangel. Hochrechnungen des Statistischen Bundesamtes zufolge könnten bis zum Jahr 2049 bis zu 690.000 Pflegekräfte fehlen. Aber auch schon jetzt fehlt Personal. Aktuell arbeiten laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) rund 1,7 Millionen Menschen in der Pflege – verteilt auf ausgebildete Pflegefachkräfte, angelernte Hilfskräfte und ausgebildete Assistenzkräfte.

Nachdem die Pflege-Ausbildung mit dem Pflegeberufegesetz im Jahr 2020 vereinheitlicht wurde, steht nun die Ausbildung zur Pflegeassistenz auf dem Plan. Ganz nach dem Motto „aus 27 mach eins“ hat das Bundeskabinett am 4. September 2024 den Gesetzentwurf über die Einführung einer neuen, bundeseinheitlichen Pflegefachassistenz-Ausbildung beschlossen. Der Bundesrat hat dem Entwurf laut der Bundesregierung im Oktober 2025 zugestimmt. In einigen Bundesländern bedeutet das für künftige Auszubildende dann auch erstmals eine Ausbildungsvergütung. Eingeführt werden soll das Pflegefachassistenzgesetz im Jahr 2027. Was sich dann ändert, lesen Sie hier.

Übrigens: Die Bundesregierung tut viel dafür, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen. So gelten in der Pflege etwa eigene Tarifverträge – auch für Auszubildende – und es gibt einen eigenen Pflege-Mindestlohn, der über dem allgemeinen Mindestlohn liegt. Neben der neuen Pflege-Ausbildung gibt es mittlerweile auch ein Pflege-Studium.

Neue Ausbildung zur Pflegeassistenz: Was soll sich ab 2027 ändern?

Aktuell gibt es in den 16 Bundesländern 27 verschiedene Ausbildungen zur Pflegeassistenz, erklärt das BMG in einer Pressemitteilung. Die Unterschiede zwischen den nach Landesrecht geregelten Ausbildungen sind teils immens, sodass Pflegeassistenzkräfte nicht überall über die gleichen Kompetenzen und Qualifikationen verfügen. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ab 2027 ändern. Geplant ist eine bundesweit einheitliche Ausbildung mit einer Dauer von 18 Monaten sowie einer fairen Vergütung.

Damit werde der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert, erklärte Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Ziel sei es, mehr Menschen für den Beruf zu begeistern, Pflegekräfte zu entlasten und den Pflegemarkt auch für ausländische Pflegekräfte attraktiver zu machen. Damit die Pflege auch in einer älter werdenden Gesellschaft sichergestellt sei, brauche es „gute Ausbildung, gute Bezahlung, mehr Verantwortung und gute Arbeitsbedingungen“, sagte Lauterbach.

Für die neue Ausbildung zur Pflegefachassistenz bedeutet das laut dem BMG ab 2027 konkret:

Auszubildende erlangen mit ihrem Abschluss die Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“ und können deutschlandweit in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten.

Die Ausbildungszeit ist auf 18 Monate in Vollzeit festgelegt. Auszubildende mit Berufserfahrung können die Ausbildung auf zwölf Monate oder weniger verkürzen. Auch in Teilzeit ist die Ausbildung möglich.

Während der Ausbildung sind Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen vorgesehen:

stationäre Langzeitpflege

ambulante Langzeitpflege

stationäre Akutpflege

Grundsätzlich gilt ein Hauptschulabschluss als Voraussetzung für die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Trotzdem ist auch eine Zulassung ohne Schulabschluss möglich, wenn die Pflegeschule eine positive Prognose zum Abschluss abgibt.

Auszubildende haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

Insbesondere im Hinblick auf das Gehalt dürfte sich in der Ausbildung zur Pflegefachassistenz einiges ändern. Laut dem BMG erhalten derzeit „nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung“. Ab 2027 sollen alle Auszubildenden ein Gehalt bekommen. Wie hoch die Vergütung genau sein wird, ist noch nicht klar, aber als Orientierungsgröße nannte Ex-Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Die Grünen) 1000 Euro pro Monat, berichtet ZDFheute.

Ein wichtiges Ziel der neuen Ausbildung ist dem BMG zufolge ein einheitliches Kompetenzprofil von fertig ausgebildeten Pflegeassistenzkräften. So können Aufgaben zwischen Pflegefach- und Pflegeassistenzkräften künftig besser und effizienter verteilt sowie Pflegefachpersonal deutlich entlastet werden. Außerdem soll ein einheitliches Berufsbild, das international anschlussfähig ist, den Einstieg von Pflegekräften aus dem Ausland erleichtern.

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© Südkurier