Bürgergeld-Rückzahlung: Kann die Forderung des Jobcenters verjähren?
Bürgergeld soll als Sozialleistung vor allem eines: hilfebedürftigen Menschen helfen. Anspruch auf die Leistung haben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zufolge Menschen, die erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt aber nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sowie durch andere vorrangige Leistungen - etwa Arbeitslosengeld - decken können. Aktuell liegt der Regelsatz bei 563 Euro. Für die tatsächliche Bürgergeld-Höhe spielen allerdings noch weitere Faktoren eine Rolle: die Kosten der Unterkunft, mögliche Mehrbedarfe, andere Leistungen, ein Nebenjob und mehr. Wer hier bei den Angaben flunkert oder dem Jobcenter Änderungen nicht mitteilt und so unter Umständen zu viel Geld bekommt, muss mit einer Rückforderung rechnen. Doch kann die eigentlich verjähren?
Bürgergeld: Wann fordert das Jobcenter Zahlungen zurück?
Haben Empfängerinnen oder Empfänger von Bürgergeld zu Unrecht Leistungen erhalten, müssen sie sowie die anderen Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft diese........
