Die Stadt setzt auf Tempo: mehr Flexibilität beim Bauen durch neue Regeln
Der Laufenburger Gemeinderat hat mit der Aufstellung von Leitlinien zum Bauturbo eine Entscheidungsgrundlage im Umgang mit Bauvorhaben geschaffen, welche nach dem neu erlassenen Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus dienen können. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht damit jetzt die Möglichkeit, im Bereich des Wohnungsbaus, von einigen Bauvorschriften abzuweichen.
Bauturbo soll Einzelbauvorhaben in Laufenburg beschleunigen
Bürgermeister Ulrich Krieger erläuterte in der Sitzung des Gemeinderats am Montagabend die Leitlinien zum Bauturbo, nach denen Laufenburg zukünftig in bestimmten Fällen eigenständig entscheiden kann. Die Stadtverwaltung hat die Leitlinien erarbeitet und die Gemeinderäte in einer Schulung über das neue Verfahren im Vorfeld geschult. Neun konkrete Leitlinien wurden erarbeitet.
„Nur in bestimmten Fällen geht es mit dem Bauen schneller“, betonte Bürgermeister Krieger. Auch bedeute es nicht, dass auf Bebauungspläne verzichtet werden könne. Belange unter anderem in den Bereichen Naturschutz, Wasser- und Umweltbelange bleiben von der neuen Regelung unberührt. Der Bauturbo wird vor allem als Instrument für Einzelbauvorhaben verstanden.
Neue Regeln fördern Nachverdichtung im Wohnungsbau
Insbesondere Wohnungsbauvorhaben, die der Nachverdichtung dienen, fallen unter die Regelung. Auch kann beispielsweise eine Umnutzung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes, das im hinteren Bereich eines Grundstücks liegt und bisher baurechtlich nicht umgenutzt werden konnte, realisiert werden. Nicht nur die Umnutzung zu Wohnraum, sondern auch der Abbruch eines Nebengebäudes und ein anschließender Wohnungsneubau sind denkbar.
Die Vergrößerung eines bestehenden Wohnhauses durch einen Anbau im rückwärtigen Bereich, auch über bestehende Baugrenzen hinweg, was bislang nicht zulässig war, wird möglich gemacht. Ebenso können Aufstockungen bestehender Wohnhäuser realisiert werden, um nur einige Beispiele zu nennen. Grundsatz dabei ist jedenfalls, dass durch das Bauvorhaben das Ortsbild, prägende Strukturen, Blickbeziehungen und Maßstäblichkeiten nicht beeinträchtigt werden.
Vorhaben darf Stadtentwicklung nicht behindern
Geprüft wird zudem, ob sich das Vorhaben insgesamt verträglich in die bestehende Siedlungsstruktur einfügt. Zukünftige städtebauliche Entwicklungsspielräume und grundlegende Richtungsentscheidungen der Stadtentwicklung dürfen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss das Vorhaben ohne zusätzliche öffentliche Erschließungsmaßnahmen umsetzbar sein. Der „Bau-Turbo“ ist ein vom Bundestag beschlossenes Gesetzespaket, das zum 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Es ist bis Ende 2030 befristet. Das Gesetz soll den Wohnungsbau durch Bürokratieabbau und beschleunigte Verfahren forcieren.
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