Vor dem weltlichen Gesetz sind alle gleich – zum Glück
EuGH-Urteil zum Kirchenaustritt: Vor dem weltlichen Gesetz sind alle gleich – zum Glück
Vor dem weltlichen Gesetz sind alle gleich – zum Glück
Nach katholischem Kirchenrecht ist der Austritt ein schweres Vergehen. Einer Caritas-Mitarbeiterin wurde deswegen jedoch unrechtmäßig gekündigt, stellt der EuGH klar. Eine richtige Entscheidung: Das Diskriminierungsverbot im weltlichen Arbeitsrecht wiegt nämlich schwerer.
Mehr als zehn Jahre ist der Skandal um den Limburger „Protzbischof“ Franz-Peter Tebartz-van Elst inzwischen her. Der Kirchenobere lebte im Saus und Braus, die Gläubigen durften zahlen. Noch immer wirkt........
