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Vor dem weltlichen Gesetz sind alle gleich – zum Glück

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17.03.2026

EuGH-Urteil zum Kirchenaustritt: Vor dem weltlichen Gesetz sind alle gleich – zum Glück

Vor dem weltlichen Gesetz sind alle gleich – zum Glück

Nach katholischem Kirchenrecht ist der Austritt ein schweres Vergehen. Einer Caritas-Mitarbeiterin wurde deswegen jedoch unrechtmäßig gekündigt, stellt der EuGH klar. Eine richtige Entscheidung: Das Diskriminierungsverbot im weltlichen Arbeitsrecht wiegt nämlich schwerer.

Mehr als zehn Jahre ist der Skandal um den Limburger „Protzbischof“ Franz-Peter Tebartz-van Elst inzwischen her. Der Kirchenobere lebte im Saus und Braus, die Gläubigen durften zahlen. Noch immer wirkt........

© Solinger Tageblatt