Tarifverhandlungen: Bezahlung nach Kassenlage
Es ist bei Tarifrunden im öffentlichen Dienst zum Ritual geworden: Egal ob Länder, Kommunen oder der Bund – ihre Vertreter verweisen jedes Mal auf die schlechte Finanzlage, um in langwierigen Gesprächen die Forderungen der Gewerkschaften herunterzuhandeln. Die Zeiten, als Verdi und Beamtenbund noch mit Brosamen abgespeist werden konnten, sind zwar glücklicherweise lange vorbei. Aber das jetzt vereinbarte Plus von 5,8 Prozent für die Landesbediensteten sieht nur auf den ersten Blick wirklich gut aus: Die lange Laufzeit ohne weitere Erhöhungen, das geringe Mindestplus in den unteren Einkommensgruppen, fehlende Arbeitszeitreduzierung und der Alleingang Hessens relativieren das Ergebnis. Und die jetzt erreichte Angleichung Ost-West kann man nicht wirkich als Erfolg bezeichnen – 36 Jahre nach der Vereinigung wirft das nur ein Schlaglicht auf frühere Versäumnisse.
Natürlich ist das Argument der öffentlichen »Arbeitgeber«, dass es ihnen an Geld für mehr fehlt, nicht von der Hand zu weisen. Aber die verhandelnden Politiker haben es selbst in der Hand, die finanzielle Ausgangslage spürbar zu verbessern. Die Länder und noch mehr die Kommunen werden bei der Verteilung der Staatseinnahmen viel zu klein gehalten. Zudem wird die Vermögensteuer seit Jahren gar nicht mehr erhoben, bei großen Erbschaften viel zu wenig zugelangt. Die angespannte Haushaltslage hat weitere finanzielle Folgen: Aufgrund der schlechten Personalausstattung bleiben Verstößte etwa gegen das Mindestlohngesetz oder gegen Steuerhinterziehung meist unentdeckt, sodass dem Staat zusätzlich Einnahmen entgehen. So ist eine Spirale nach unten in Gang gesetzt, die aber schlicht vermeidbar wäre.
Realistisch betrachtet, muss man den Abschluss aus Sicht der Bediensteten als gewissen Erfolg werten. Doch die finanziellen Rahmenbedingungen müssten dringend verändert werden. Durch sie entsteht nämlich eine ganz schlechte Praxis im öffentlichen Dienst: die Bezahlung nach Kassenlage.
