Deutschland soll sterben dürfen, aber Israel nicht
Die hessische Landesregierung will erreichen, dass Bundestag und Bundesrat ein Gesetz beschließen, das die »Leugnung des Existenzrechts Israels« als Volksverhetzung unter Strafe stellt. Damit soll Antisemitismus bekämpft werden. Allerdings gibt es im Völkerrecht kein »Existenzrecht« für Staaten und schon gar nicht seiner völkerrechtswidrig besetzten Gebiete. Folglich kann es entweder nicht bestritten werden – oder das Bestreiten wäre nicht ohne Weiteres strafbar.
Damit es trotzdem gelingt, hat Hessen ein nun vorliegendes Gutachten bei Steffen Augsberg von der Universität Gießen in Auftrag gegeben. Eine Strafvorschrift, die allein die Leugnung verbietet, wäre verfassungsrechtlich problematisch, räumt auch der........
