Uri setzt auf Freiwilligkeit statt Pflicht
Uri setzt auf Freiwilligkeit statt Pflicht
Markus Zwyssig zum Energiegesetz und zur gelockerten Solarpflicht im Kanton Uri.
In Bürglen sind Solarstromanlagen auf Dächern montiert worden.
Das Volk hat entschieden. Eine klare Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger will im Kanton Uri nur eine moderate Solarpflicht . Diese soll erst ab einer Fläche von 300 Quadratmetern gelten. Von einer Pflicht, bei Neubauten, Erweiterungen und Dachsanierungen eine Solaranlage einzubauen, betroffen sind demnach weniger als 10 Prozent der Gebäude.
Die Teilrevision des Energiegesetzes wurde klar gutgeheissen. Dies wohl vor allem auch, weil das Gesetz viele gute Punkte enthält. So soll die einheimische und erneuerbare Energie gefördert sowie die Energieeffizienz verbessert werden. Steht zukünftig der Ersatz einer bestehenden fossilen Heizung an, soll diese durch ein erneuerbares System abgelöst werden.
Wenn nun ein grosser Teil der Hauseigentümerinnen und -eigentümer bei Neubauten, Erweiterungen oder Dachsanierungen von einer Solarpflicht entbunden werden, heisst das nicht, das sie in dieser Hinsicht nichts tun sollen. Auch ohne Pflicht ist es möglich, auf freiwilliger Basis die Energie der Sonne zu nutzen. Viele Hauseigentümerinnen und -eigentümer machen dies heute bereits. Wichtig ist es dabei, Experten beizuziehen und zu prüfen, ob der Einbau einer Solaranlage wirtschaftlich ist und welche Grösse Sinn macht. So gesehen ist Eigeninitiative zu ergreifen besser als die Pflicht eine Solaranlage auf jedes Dach zu stellen.
Solarpflicht gilt erst ab 300 Quadratmetern
Das Urner Stimmvolk heisst die Teilrevision des Energiegesetzes mit nicht weniger als 75 Prozent in aller Deutlichkeit gut.
