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München: Solidarische Prozessbegleitung für demokratische Rechte!

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13.03.2026

München: Solidarische Prozessbegleitung für demokratische Rechte!

Wegen eines „tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ wurde eine palästinasolidarische Aktivistin angeklagt und am 11. März vorgeladen. Der Prozess zeigt, wie polizeiliche Gewaltanwendung und das Gewaltmonopol des Staates unhinterfragt bleiben, während der Widerstand von Demonstrierenden kriminalisiert und demokratische Rechte abgebaut werden.

Die vermeintliche Tat der Angeklagten ereignete sich am 13. Oktober 2023 in München im Rahmen einer palästinasolidarischen Versammlung, die kurz zuvor vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) verboten worden war – und das obwohl das Versammlungsrecht ein Grundrecht darstellt. Im vorliegenden Fall wurde die Versammlung offenbar aus politischen Gründen untersagt, da sie nur wenige Tage nach dem 7. Oktober stattfinden sollte und öffentliche Bekundungen der Solidarität mit Palästina zu dieser Zeit nicht toleriert wurden. Da die Versammlung erst kurzfristig untersagt wurde und einige Protestierende noch auf ihr Recht auf Versammlungsfreiheit bestanden, waren noch Personen mit Schildern und Palästianflaggen auf dem Odeonsplatz, welcher daraufhin von einem riesigen Polizeiaufgebot geräumt werden sollte. Bei dieser Räumung wurde auch die Angeklagte von Polizist:innen abgeführt – da sie Schilder in der Hand hielt – und durch die Menschenmenge zur Gefangenensammelstelle (GESA) gebracht. Im Rahmen dieser Maßnahme wird der Angeklagten vorgeworfen, einem Polizeibeamten zwei Mal ins Bein getreten zu haben. 

Im Gerichtssaal wurde den Justizbeamten ein Video vom Tattag und der Verhaftung der Angeklagten gezeigt. Das Publikum, das aus ca. 10 solidarischen Prozessbegleiter:innen bestand, wurde das Video ebenfalls über einen Bildschirm gezeigt. Ein Dutzend Polizeibeamte führen die Angeklagte durch eine Menschenansammlung auf dem Odeonsplatz in München. Der ganze Platz ist von Polizist:innen und Polizeiwägen dominiert, die sogar schon eine Gefangenensammelstelle hinter einer Polizeikette eingerichtet haben. Zwei Polizisten haben die Angeklagte links und rechts fest im Griff, einige weitere begleiten den Eskort schnellen Schrittes. Eine weitere Person, welche mit den Polizist:innen sprechen möchte, wird von einer Beamtin weggeschubst. Hinter der Polizeiabsperrung wird die Angeklagte........

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