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München: Solidarische Prozessbegleitung für demokratische Rechte!

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13.03.2026

München: Solidarische Prozessbegleitung für demokratische Rechte!

Wegen eines „tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ wurde eine palästinasolidarische Aktivistin angeklagt und am 11. März vorgeladen. Der Prozess zeigt, wie polizeiliche Gewaltanwendung und das Gewaltmonopol des Staates unhinterfragt bleiben, während der Widerstand von Demonstrierenden kriminalisiert und demokratische Rechte abgebaut werden.

Die vermeintliche Tat der Angeklagten ereignete sich am 13. Oktober 2023 in München im Rahmen einer palästinasolidarischen Versammlung, die kurz zuvor vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) verboten worden war – und das obwohl das Versammlungsrecht ein Grundrecht darstellt. Im vorliegenden Fall wurde die Versammlung offenbar aus politischen Gründen untersagt, da sie nur wenige Tage nach dem 7. Oktober stattfinden sollte und öffentliche Bekundungen der Solidarität mit Palästina zu dieser Zeit nicht toleriert wurden. Da die Versammlung erst kurzfristig untersagt wurde und einige Protestierende noch auf ihr Recht auf Versammlungsfreiheit bestanden, waren noch Personen mit Schildern und Palästianflaggen auf dem Odeonsplatz, welcher daraufhin von einem riesigen Polizeiaufgebot geräumt werden sollte. Bei dieser Räumung wurde auch die Angeklagte von Polizist:innen abgeführt – da sie Schilder in der Hand hielt – und durch die Menschenmenge zur Gefangenensammelstelle (GESA) gebracht. Im Rahmen dieser Maßnahme wird der Angeklagten vorgeworfen, einem Polizeibeamten zwei Mal ins Bein getreten zu haben. 

Im Gerichtssaal wurde den Justizbeamten ein Video vom Tattag und der Verhaftung der Angeklagten gezeigt. Das Publikum, das aus ca. 10 solidarischen Prozessbegleiter:innen bestand, wurde das Video ebenfalls über einen Bildschirm gezeigt. Ein Dutzend Polizeibeamte führen die Angeklagte durch eine Menschenansammlung auf dem Odeonsplatz in München. Der ganze Platz ist von Polizist:innen und Polizeiwägen dominiert, die sogar schon eine Gefangenensammelstelle hinter einer Polizeikette eingerichtet haben. Zwei Polizisten haben die Angeklagte links und rechts fest im Griff, einige weitere begleiten den Eskort schnellen Schrittes. Eine weitere Person, welche mit den Polizist:innen sprechen möchte, wird von einer Beamtin weggeschubst. Hinter der Polizeiabsperrung wird die Angeklagte gewaltsam gegen einen Polizeiwagen gedrückt und geht zu Boden, wo sie von sieben Polizeibeamten fixiert wird. Einige von ihnen knien zeitweise auf ihrem Körper, es sind Schreie der Angeklagten zu hören. Die Angeklagte ist dieser Polizeigewalt alleine ausgesetzt, da sie sich einige Meter hinter der Polizeiabsperrung befindet und zusätzlich vom Polizeiwagen abgeschirmt wird, wodurch sie keine Hilfe von solidarischen Personen erwarten kann. Aus der Polizeiabsperrung zeigen die Polizist:innen währenddessen ihre Schlagstöcke in Richtung der anderen Protestierenden – dies ist als Androhung des unmittelbaren Zwangs zu verstehen. Einige Personen versuchen mit den Polizist:innen zu diskutieren, eine aggressive Stimmung geht jedoch nicht von der Menge aus. Man merkt viel mehr die Empörung über das Geschehen und über die Härte im Umgang mit ihrer Mitstreiterin.

Als erster Zeuge wird daraufhin Polizeiobermeister H. in den Saal gebeten. Bei ihm handelt es sich um einen der zwei Polizisten, welche die Angeklagte links und rechts fest im Griff hielten und zum Polizeiwagen eskortierten. Er ist auch derjenige, der Angeklagten vorwirft, dass sie ihm ins Bein getreten hätte. Bei der Befragung des Polizeibeamten wird die Willkür des polizeilichen Vorgehens deutlich, als der Beamte beispielsweise keinen guten Grund vorweisen kann, warum er die Angeklagte überhaupt abführen musste – immerhin sollte sie lediglich einer Personenkontrolle unterzogen werden. Es wurde im Rahmen des Gerichtsprozesses für uns im Publikum klar, dass es sich hier eher um eine Machtdemonstration handelte, als um eine notwendige Maßnahme. Polizeiobermeister H. entwendete der Angeklagten außerdem ihr Mobiltelefon – und das wohl ohne die Maßnahme vorher anzukündigen oder die Angeklagte verbal aufzufordern, das Filmen zu unterlassen. Er hatte ihr es stattdessen „direkt aus der Hand genommen“. An dieser Stelle eilte selbstverständlich der Staatsanwalt dem Polizeibeamten rasch zur Hilfe und erinnerte ihn an sein polizeiliches Protokoll, in welchem er wohl angegeben habe, dass er diese Maßnahme zuerst androhte, bevor er sie durchführte, wie gesetzlich vorgesehen. 

Polizeiobermeister H. schien es jedoch relativ egal zu sein, ob er sich hier korrekt verhalten hatte oder nicht, da er daraufhin kaum versuchte, seine vorherige Aussage zurückzunehmen. Schließlich hat Polizeiobermeister H. durch seine Stellung sowieso Rechte, welche der Mehrheit der Bevölkerung als Straftat ausgelegt werden: er darf Waffen tragen und einsetzen und physische Gewalt gegenüber anderen Menschen anwenden. 

Dabei haben Polizeibeamte zwar eigentlich Vorgaben wie diese Waffen einzusetzen sind, werden jedoch kaum angehalten, sich an diese zu halten. Mit Wasserwerfern oder Pfeffersprays darf beispielsweise nicht direkt auf den Kopfbereich gezielt werden, das hält Polizist:innen jedoch kaum jemals davon ab, das trotzdem zu tun, um der Gegenseitige maximale Schmerzen oder körperlichen Schaden zuzufügen. Auch Schmerzgriffe sind in den meisten Fällen nicht zulässig – trotzdem werden sie regelmäßig auch gegen friedlich Protestierende angewandt. Tatsächlich gab die Berliner Polizei bisher sogar an, dass Berliner Polizist:innen in ihrer Ausbildung keine Schmerzgriffe erlernen würden – eine Lüge, die durch die Veröffentlichung eines polizeilichen Lehrbuchs letztes Jahr widerlegt wurde. Dieses Gewaltmonopol des Staates ist notwendig, da eine Bewaffnung der Bevölkerung unweigerlich eine Gefahr für die Herrschenden und den Staat darstellen würde. So schrieb auch schon Engels:

Das zweite ist die Einrichtung einer öffentlichen Gewalt, welche nicht mehr unmittelbar zusammenfällt mit der sich selbst als bewaffnete Macht organisierenden Bevölkerung. Diese besondre, öffentliche Gewalt ist nötig, weil eine selbsttätige bewaffnete Organisation der Bevölkerung unmöglich geworden seit der Spaltung in Klassen … Diese öffentliche Gewalt existiert in jedem Staat; sie besteht nicht bloß aus bewaffneten Menschen, sondern auch aus sachlichen Anhängseln, Gefängnissen und Zwangsanstalten aller Art, von denen die Gentilgesellschaft nicht wußte.

Das zweite ist die Einrichtung einer öffentlichen Gewalt, welche nicht mehr unmittelbar zusammenfällt mit der sich selbst als bewaffnete Macht organisierenden Bevölkerung. Diese besondre, öffentliche Gewalt ist nötig, weil eine selbsttätige bewaffnete Organisation der Bevölkerung unmöglich geworden seit der Spaltung in Klassen … Diese öffentliche Gewalt existiert in jedem Staat; sie besteht nicht bloß aus bewaffneten Menschen, sondern auch aus sachlichen Anhängseln, Gefängnissen und Zwangsanstalten aller Art, von denen die Gentilgesellschaft nicht wußte.

Und so steht eine Aktivistin vor Gericht, nachdem sie selbst massiver Polizeigewalt ausgesetzt war und ihr Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt wurde. In dieser Demokratie kann das Recht auf Versammlungsfreiheit scheinbar einfach übergangen werden und physische Gewalt anwenden darf nur, wer eine Waffe trägt. Widerstand jeder Art gegen diesen Zustand wird mit absoluter Härte begegnet. 

Nach stundenlanger Verhandlung wurde ein weiterer Verhandlungstag festgelegt, um neues Beweismaterial mit einzubeziehen. Lasst uns die Angeklagte deshalb am 31. März um 9:30 Uhr in der Nymphenburgerstraße 16 unterstützen. 

Wenn der Staat an einzelnen Aktivist:innen durch Gerichtsprozesse ein Exempel statuieren und sie isolieren möchte, müssen wir auf diese Angriffe kollektiv antworten. Wir lassen uns von ihren Repressionen nämlich nicht isolieren und einschüchtern, sondern stehen solidarisch hinter jeder einzelnen Person, die angeklagt wird. So haben wir es auch schon bei unserer Genoss:in Baki und unserem Genossen Patrick gemacht und konnten erreichen, dass Bakis Verfahren eingestellt und Patrick freigesprochen wurde. Vor allem, wenn unsere demokratischen Rechte im Zuge der autoritären Wende angegriffen werden – wie in dem eben beschriebenen Fall – müssen wir in die Offensive gehen und diese öffentlich einfordern und verteidigen. Ansonsten laufen wir Gefahr, dass die Autoritarisierung voranschreitet, ohne dass die Mehrheit der Bevölkerung die Gefahr rechtzeitig erkennen kann. 

Du warst in deiner Stadt bei einem Prozess und möchtest davon berichten? Schicke deinen Bericht zu einer solidarischen Prozessbegleitung an info@klassegegenklasse.org!

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