Schauprozess gegen die Ulm 5 geht weiter: Weg mit § 129
Schauprozess gegen die Ulm 5 geht weiter: Weg mit § 129
In der letzten Woche fand der 14. Prozesstag gegen die Ulm 5 statt. Die Aktivist:innen mussten die Verhandlung hinter Sicherheitsglas verbringen, getrennt von ihren Anwält:innen. Nur eine von vielen groben Verletzungen grundlegender Rechte. Merz findet das völlig in Ordnung.
Seit Monaten sitzen die fünf Aktivist:innen in Untersuchungshaft. Im September 2025 sind sie beim israelischen Rüstungsunternehmen Elbit eingedrungen und haben dort Rüstungsgüter beschädigt, die für den Genozid in Gaza eingesetzt werden sollten. Ihnen wird unter anderem Sachbeschädigung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Strafgesetzbuch vorgeworfen. Sie sollen laut Staatsanwaltschaft Teil der Gruppe Palestine Action Germany sein.
Palestine Action Germany wird von der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift als Ableger von Palestine Action Global angesehen. Palestine Action Global wurde bereits im Juni 2025 in Großbritannien verboten, nachdem Aktivist:innen in einen Luftwaffenstützpunkt eingedrungen waren und – kein Witz – Flugzeuge der Royal Air Force mit Farbe besprüht hatten. Über 3000 Menschen wurden seitdem in Großbritannien wegen Unterstützung der Gruppe festgenommen. Gegen 1200 Aktivist:innen laufen zurzeit Verfahren unter dem Terrorismus-Gesetz (Terrorism Act), verurteilt wurde noch niemand.
Seit September sitzen die Aktivist:innen der Ulm 5 in........
