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Autoritärer Pfusch

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Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa Gespräch am Mobiltelefon – der Trojaner lauscht mit

Der Artikel 10, Absatz 1 des Grundgesetzes lautet: »Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.« Absatz 2 erlaubt aber die Verletzung des Unverletzlichen in Gesetzesform und gestattet zudem für den »Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung« die »Beschränkung« dem Betroffenen zu verheimlichen und den Rechtsweg auszuschließen. Absatz zwei macht die Aussage »unverletzlich« zur Lüge und ermöglicht, an die Stelle des Rechts oder wenigstens der Rechtsförmigkeit Willkür, also Unrecht zu setzen.

Wahrhaftiger und exakt........

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