Meinungsfreiheit ist kein Freibrief: Zur Leugnung des Existenzrechts Israels
02. September 2026 – 20. Elul 5786
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Meinungsfreiheit ist kein Freibrief: Zur Leugnung des Existenzrechts Israels
Eine Klarstellung von Nathan Gelbart
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein elementarer Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und aus unserem täglichen Leben nicht wegzudenken. Von diesem in Art. 5 (1) GG verfassungsmäßig garantiertem Recht sind nicht nur vermeintlich richtige und kluge Meinungsäußerungen umfasst. Auch die noch so dümmste und evident abwegig erscheinende Meinungsäußerung ist erlaubt und in einer demokratischen Gesellschaft zu dulden.
Doch auch unser Grundgesetz kennt keine schrankenlosen Rechte. Geht es um Meinungsäußerungsfreiheit, so unterliegt diese nach Art. 5 (2) GG bereits gesetzlichen Schranken sowie insbesondere der Abwägung Grundrechte Dritter, insbesondere wenn es um das ebenfalls verfassungsmäßig in Art. 1 (1) GG garantierte Recht auf Menschenwürde geht.
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