Beim Brandbeschleuniger Israelhass darf der Gesetzgeber nicht länger wegschauen
03. Mai 2026 – 16. Ijar 5786
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Beim Brandbeschleuniger Israelhass darf der Gesetzgeber nicht länger wegschauen
Aufrufe zur Vernichtung Israels, die Befürwortung von Gewalt gegen Jüdinnen und Juden, die offene Unterstützung des Terrors der Hamas und die Relativierung der Schoa sind seit dem 7. Oktober zur bedrückenden Normalität geworden.
Vernichtungsdrohungen gegen Israel und antisemitische Kriminalität stehen dabei oftmals in einem kausalen Zusammenhang. Das zeigt sich an den Hauswänden im Prenzlauer Berg ebenso wie an der Blutspur vom australischen Bondi Beach bis zum Londoner Vorort Golders Green: Wer Israels Existenz vernichten und seine Sicherheit angreifen will, zielt auf die Sicherheit des jüdischen Volkes in Israel und auch bei uns.
Der Bundesverband RIAS hat erst jüngst die Kurzexpertise »Vernichtungsdrohungen gegen Israel im RIAS-Vorfallgeschehen« vorgelegt, die die Dringlichkeit gesetzgeberischen Handelns empirisch deutlich macht. Die antiisraelischen Drohungen finden sich im rechtsextremen, islamisch/islamistisch geprägten wie auch im links-antiimperialistischen Spektrum und stellen im antiisraelischen Aktivismus einen relevanten Teil der Vorfälle mit israelbezogenem Antisemitismus dar.
Sie sind zugleich ein impliziter und expliziter Aufruf zur Gewalt gegen – insbesondere jüdische – Israelis. Diese Gewalt richtet sich zudem immer wieder gegen Jüdinnen und Juden sowie gegen jüdische Einrichtungen insgesamt.
Die Politik darf die Augen nicht länger davor verschließen, dass Hass auf Israel ein Brandbeschleuniger des Antisemitismus hierzulande ist. Wer auf unseren Straßen »Tod Israel« ruft, kann bislang jedoch in der Regel ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben.
Das OVG NRW hat – insoweit rechtlich nicht zu beanstanden – darauf hingewiesen, dass Vernichtungsdrohungen gegen Israel oder das »Bestreiten des Existenzrechts des Staates Israel« nach geltendem Recht straflos sind. An dieser Strafbarkeitslücke besteht daher kein Zweifel. Wer sie bestehen lässt, trägt auch Verantwortung, wenn auf solche Parolen Gewalttaten folgen.
Deshalb ist es zu begrüßen, dass das Land Hessen im........
