Doch keine Einsicht
Mitte Februar veröffentlichte die »Süddeutsche Zeitung« einen brisanten Bericht. Es ging darin um einen Auszug aus einer Datenbank der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) aus dem Jahr 2020.
Darin waren Hunderte von Kunstwerken im Besitz der staatlichen Museen des Freistaats als Verdachtsfälle von NS-Raubkunst eingestuft. Durch den SZ-Bericht entstand der verheerende Eindruck, dass Bayern es entgegen offizieller Verlautbarungen mit der Rückgabe von Kulturgütern, die Juden im Dritten Reich geraubt oder abgepresst worden waren, auch 80 Jahre nach Kriegsende nicht gerade eilig hat.
Schlimmer noch: dass der Freistaat seinen Verpflichtungen aus der Washingtoner Erklärung von 1998 zum Umgang mit NS-Raubkunst nicht oder nur unzureichend nachkommt.
Die Prinzipien der Washingtoner Erklärung sind eindeutig: »Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, Kunstwerke, die als durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge als nicht zurückerstattet identifiziert wurden, zu veröffentlichen, um so die Vorkriegseigentümer oder ihre Erben ausfindig zu machen.« Es müssten »rasch faire und gerechte Lösungen« gefunden werden, heißt es dort weiter.
Der zuständige bayerische Staatsminister für Kunst und Wissenschaft, Markus Blume (CSU), wehrte sich zwar zunächst gegen die Vorwürfe der SZ. Er legte kurze Zeit später aber Vorschläge vor, um die Restitution von NS-Raubkunst in Bayern zu beschleunigen. Auch den Leiter der BStGS tauschte er Anfang April aus und setzte gleich mehrere Experten- und Untersuchungskommissionen ein.
Lesen Sie auch
Jüdische Erben:........
© Juedische Allgemeine
