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Sachsen: Jede antisemitische Diskriminierung ist verfassungswidrig

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25.10.2026

25. Oktober 2026 – 14. Cheschwan 5787

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Sachsen: Jede antisemitische Diskriminierung ist verfassungswidrig

Der Schutz jüdischen Lebens ist in mehreren Landesverfassungen verankert. Der Freistaat Sachsen sieht bisher von einer expliziten Formulierung ab

 25.10.2026 13:10 Uhr

Sachsen plant derzeit keine explizite Verankerung des Kampfes gegen Antisemitismus in der Landesverfassung. »Eine jede antisemitische Diskriminierung widerspricht grundlegenden Garantien des Grundgesetzes und der sächsischen Verfassung«, erklärte das Kultusministerium auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Dresden. Zugleich sei »eine ausdrückliche Staatszielbestimmung ›Antisemitismus‹ im Grundgesetz oder in der Landesverfassung keine Voraussetzung dafür, Grundprinzipien der Verfassung zu gewährleisten und Antisemitismus entschieden entgegenzutreten«.

In einigen Bundesländern ist der Schutz jüdischen Lebens als Staatsziel verankert, darunter etwa in Sachsen-Anhalt und im Saarland.........

© Juedische Allgemeine