Mehrere AfD-Bewerber von Kommunalwahl ausgeschlossen
30. Juli 2026 – 16. Aw 5786
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Mehrere AfD-Bewerber von Kommunalwahl ausgeschlossen
Bis Mittwoch mussten Niedersachsens Wahlausschüsse über alle Kandidaturen für die Kommunalwahl entscheiden. Mehrere Politiker der rechtsextremistischen Partei dürfen wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue nicht antreten
30.07.2026 15:01 Uhr
Mehrere AfD-Politiker sind in Niedersachsen von Wahlen zu kommunalen Spitzenämtern ausgeschlossen worden. Nach den letzten Entscheidungen der Wahlausschüsse dürfen mindestens vier Bewerber der Partei nicht bei der Kommunalwahl am 13. September antreten. Weitere geprüfte AfD-Bewerber wurden zugelassen, andere gar nicht erst geprüft.
Die Entscheidungen mussten bis Mittwoch fallen. An diesem Tag endete die gesetzliche Frist für die Zulassung der Bewerber und Wahlvorschläge.
Am Mittwoch lehnte der Wahlausschuss des Landkreises Lüneburg den niedersächsischen AfD-Vizechef Stephan Bothe als Kandidaten für die Landratswahl mit 6 zu 1 Stimmen ab. Die AfD in Niedersachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Partei wehrt sich dagegen juristisch.
»Sorgfältige Abwägung«
»Die Mitglieder des Kreiswahlausschusses haben unter sorgfältiger und vertiefter Abwägung aller maßgeblicher Aspekte des konkreten Einzelfalls weisungsungebunden, eigenständig und parteineutral in öffentlicher Sitzung entschieden, den Wahlvorschlag nicht zuzulassen«, teilte der Landkreis mit.
Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte werden nach einer Wahl Beamte auf Zeit. Sie müssen deshalb die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Bei Zweifeln können die Wahlausschüsse die Kommunalaufsicht einschalten. Diese darf auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen. Die örtlichen........
