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Euro-Bonds? Die Vorstöße für mehr Gemeinschaftsschulden sind fahrlässig

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17.02.2026

Der Vorstoß des französischen Präsidenten Emmanuel Macron für neue europäische Schulden anlässlich des informellen Gipfels der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) kam nicht überraschend. Frankreich lässt schon seit Jahren keine Gelegenheit aus, für mehr EU-Schulden zu werben. Überraschend war jedoch der Vorstoß von Joachim Nagel, dem Präsidenten der Deutschen Bundesbank, für gemeinsame europäische Schulden.

Honi soit qui mal y pense – bewirbt sich Nagel doch als Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) und benötigt dafür die Unterstützung Frankreichs. Jenseits solcher politökonomischer Aspekte stellt sich jedoch wieder einmal die Frage, was davon zu halten ist.

Nagels (und Macrons) Argumente zielen auf die Kapitalmarkt- und Bankenunion. Mit eigenen EU-Anleihen in nennenswertem Umfang würde die EU für Investoren attraktiver. Mit solchen Anleihen stünde ein Safe Asset zur Verfügung; ein liquiderer europäischer Markt für sichere europäische Vermögenswerte ziehe Investoren an. Bereits im Frühjahr vergangenen Jahres erachtete Nagel gemeinsame europäische Schulden in der aktuellen Sicherheitslage als sinnvoll.

Zwingend sind diese Argumente nicht, sind doch deutsche Bundesanleihen als sichere Vermögensanlage gut etabliert; sie stehen angesichts der Lockerung der Schuldenbremse in hinreichend großem Umfang zur Verfügung, um die Nachfrage des Kapitalmarktes zu bedienen. Die Kapitalmarkt- und die Bankenunion kommen wegen regulatorischer Hemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten nicht voran, etwa hinsichtlich des Insolvenzrechts oder der Einlagensicherung. EU-Anleihen dürften hingegen kaum zu Fortschritten führen.

Der Vorstoß des französischen Präsidenten Emmanuel Macron für neue europäische Schulden anlässlich des informellen Gipfels der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) kam nicht überraschend. Frankreich lässt schon seit Jahren keine Gelegenheit aus, für mehr EU-Schulden zu werben. Überraschend war jedoch der Vorstoß von Joachim Nagel, dem Präsidenten der Deutschen Bundesbank, für gemeinsame europäische Schulden.

Die Diskussion krankt daran, dass nicht scharf zwischen unterschiedlichen Arten einer gemeinsamen europäischen Verschuldung unterschieden wird. Echte Euro-Bonds sehen eine gesamtschuldnerische Haftung vor; jeder Mitgliedstaat haftet demnach gegenüber den Gläubigern für die volle Summe einer solchen Anleihe. Dies ist unrealistisch, weil kleine Mitgliedstaaten davon finanziell überfordert würden. Andere Ideen wie die European Safe Bonds (ESBies) von Markus Brunnermeier und anderen erscheinen dem Kapitalmarkt derzeit als unattraktiv. So bleibt die Verschuldung der EU selbst.

Nagels (und Macrons) Argumente zielen auf die Kapitalmarkt- und Bankenunion. Mit eigenen EU-Anleihen in nennenswertem Umfang würde die EU für Investoren attraktiver. Mit solchen Anleihen stünde ein Safe Asset zur Verfügung; ein liquiderer europäischer Markt für sichere europäische Vermögenswerte ziehe Investoren an. Bereits im Frühjahr vergangenen Jahres erachtete Nagel gemeinsame europäische Schulden in der aktuellen Sicherheitslage als sinnvoll.

Zwingend sind diese Argumente nicht, sind doch deutsche Bundesanleihen als sichere Vermögensanlage gut etabliert; sie stehen angesichts der Lockerung der Schuldenbremse in hinreichend großem Umfang zur Verfügung, um die Nachfrage des Kapitalmarktes zu bedienen. Die Kapitalmarkt- und die Bankenunion kommen wegen regulatorischer Hemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten nicht voran, etwa hinsichtlich des Insolvenzrechts oder der Einlagensicherung. EU-Anleihen dürften hingegen kaum zu Fortschritten führen.

Die Diskussion krankt daran, dass nicht scharf zwischen unterschiedlichen Arten einer gemeinsamen europäischen Verschuldung unterschieden wird. Echte Euro-Bonds sehen eine gesamtschuldnerische Haftung vor; jeder Mitgliedstaat haftet demnach gegenüber den Gläubigern für die volle Summe einer solchen Anleihe. Dies ist unrealistisch, weil kleine Mitgliedstaaten davon finanziell überfordert würden. Andere Ideen wie die European Safe Bonds (ESBies) von Markus Brunnermeier und anderen erscheinen dem Kapitalmarkt derzeit als unattraktiv. So bleibt die Verschuldung der EU selbst.

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Diese Lösung wurde im Zuge der Coronapandemie mit Next Generation EU (NGEU) gewählt. Die EU begab einen Wiederaufbaufonds in Höhe von 750 Milliarden Euro (in Preisen von 2018), um mit Darlehen und (überwiegend) mit Zuschüssen an die Mitgliedstaaten zur Stabilisierung in der Krise beizutragen. Die Mittel sollten für Investitionen, insbesondere in Digitalisierung und Klimaschutz, sowie nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine für militärische Ausgaben verwendet werden. Zur Finanzierung begibt die EU Anleihen, die über den EU-Haushalt bedient werden und für welche die Mitgliedstaaten gemeinschaftlich haften. Diese Haftung besteht in Höhe des Anteils jedes Mitgliedstaats am EU-Haushalt teilschuldnerisch.

Gefährliche Politik der kleinen Schritte

In seinem Urteil zum EU-Eigenmittelbeschluss und somit zu NGEU stellte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 6. Dezember 2022 fest, dass NGEU verfassungsgemäß, da temporär und zweckgebunden, ist und somit keine dauerhafte Transferunion etabliert. Zugleich setzte das BVerfG Grenzen für eine dauerhafte Verschuldungskompetenz der EU. Mit mehreren schuldenfinanzierten Hilfszahlungen für die Ukraine setzte sich die EU bereits über die Idee der Einmaligkeit von NGEU in den vergangenen Jahren hinweg, zuletzt mit dem EU-Ratsbeschluss vom 18.12.2025, wenngleich diese Zahlungen im Rahmen des EU-Haushaltsspielraums und damit dem bestehenden EU-Eigenmittelbeschluss erfolgen.

Vor einer Fortsetzung dieser Politik der kleinen Schritte muss gleichwohl dringend gewarnt werden – und nicht nur, weil eine erneute Klage in Karlsruhe erfolgreich sein könnte. Eine dauerhafte Verschuldungskompetenz der EU lässt Haftung und Entscheidung auseinanderfallen. Dadurch verschieben sich die Anreize der Mitgliedstaaten für eine solide Finanzpolitik. Sie können ihre Finanzierungserfordernisse für die eigene Landesverteidigung auf die EU verschieben, ohne dass dies ihre eigenen Verschuldungsmöglichkeiten beschränkt.

Staaten mit übermäßiger Verschuldung können weiter die Konsolidierung ihrer Haushalte aufschieben, während Staaten mit geringerer Verschuldung in Mithaftung genommen werden. Letzteres wird aber in dem Maße schwieriger, in dem sich Deutschland höher verschuldet. Steigt die Verschuldung der EU und Deutschlands deutlich stärker an, ohne dass andere Mitgliedstaaten wie Frankreich, Italien oder Spanien ihre Staatsverschuldung reduzieren, dann erhöht sich die Gefahr einer erneuten Schuldenkrise merklich.

Die Vorstöße für mehr Gemeinschaftsschulden in der EU sind somit bestenfalls kurzsichtig, vielleicht sogar fahrlässig.

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