Die Wahlprüfung durch Abgeordnete ist ein fragwürdiges Verfahren
Die Wahlprüfung durch Abgeordnete ist ein fragwürdiges Verfahren
Stand: 09.02.2026, 17:48 Uhr
Von: Christine Dankbar
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Das BSW klagt wegen der knapp verpassten Fünf-Prozent-Hürde. Doch die Wahlprüfung durch den Bundestag selbst bleibt umstritten. Ein Kommentar.
Mehr als ein Jahr nach der Bundestagswahl kann das BSW nun endlich vor dem Bundesverfassungsgericht seine Klage zur Neuauszählung der Bundestagswahl einreichen. Die von der ehemaligen Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht gegründete Partei war hauchdünn an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Doch dieses knappe Ergebnis allein genügt nicht, um vor Gericht zu gewinnen. Es gibt kein Recht auf eine Neuauszählung von Stimmen.
Das BSW muss konkrete Wahlfehler in konkreten Wahlbüros nachweisen, um eine Überprüfung zu rechtfertigen. Eine komplette Neuauszählung der Bundestagswahl erscheint da mehr als fraglich. Für das BSW, das gerade seinen Niedergang erlebt, könnte es die letzte Chance sein.
Wagenknecht scheut daher auch nicht vor Verschwörungserzählungen zurück, wenn sie den Umgang mit ihrer Partei kritisiert. Die anderen Parteien wollten aus politischen Gründen den Einzug des BSW in den Bundestag verhindern, erzählt sie immer wieder. Die Wahlprüfung durch den Bundestag vergleicht sie mit der in einer Bananenrepublik. Das sind schrille Töne.
Ganz von der Hand zu weisen ist ihre Kritik dennoch nicht: Das zweistufige Verfahren der Wahlprüfung in der Bundesrepublik ist dysfunktional. Vor einer möglichen Verfassungsbeschwerde muss erst der Bundestag in der Angelegenheit befinden. Das heißt, die Abgeordneten entscheiden darüber, ob ihr eigenes Mandat zur Disposition gestellt wird. Das ist fragwürdig. Im Fall des BSW ist es sogar besonders pikant: Zieht es noch ins Parlament ein, hat die Regierung dort keine Mehrheit mehr.
Der Wahlprüfungsausschuss hat sich sehr viel Zeit gelassen, um über die unangenehme Sache zu entscheiden. Das kennt man schon. Nach der teilweise chaotisch verlaufenen Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl in Berlin im September 2021 musste in der Hauptstadt nachgewählt werden.
Auf Landesebene wurde die Wahl komplett wiederholt. Im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hielt man eine Nachwahl in ausgewählten Stimmbezirken dagegen für ausreichend. Damals klagte die Union, die in der Opposition war, vor dem Bundesverfassungsgericht – und bekam teilweise recht. Zudem bemängelte das Gericht deutlich die Arbeit des Wahlprüfungsausschusses.
Bei SPD und auch der Union war man sich damals einig, dass man es besser machen und die Wahlprüfung künftig ganz dem Verfassungsgericht überlassen sollte. Umgesetzt wurde das leider nicht. Das BSW hat deshalb kostbare Zeit verloren – falls es eine Neuauszählung tatsächlich erreicht.
