Klares Urteil, klarer Auftrag
Volksbegehren Verkehrswende : Klares Urteil, klarer Auftrag
Der Hessische Staatsgerichtshof hat das Volksbegehren „Verkehrswende Hessen“ für gescheitert erklärt. Das Urteil ist richtig – und zugleich eine Mahnung an die Politik.
Der Staatsgerichtshof hat gesprochen, und sein Urteil ist eindeutig: Das Volksbegehren „Verkehrswende Hessen“ war verfassungswidrig. Die frühere schwarz-grüne Landesregierung hat es zu Recht zurückgewiesen. Das ist zunächst eine gute Nachricht – nicht weil das Anliegen der Initiative falsch gewesen wäre, sondern weil Rechtssicherheit in einem Rechtsstaat einen eigenen Wert hat.
Wer Volksbegehren als Instrument der direkten Demokratie ernst nimmt, muss auch akzeptieren, dass sie verfassungsrechtlichen Maßstäben genügen müssen. Ein Gesetzentwurf, der in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreift........
