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Beim Opferschutz versagt das US-Justizministerium

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03.02.2026

Die Epstein-Akten kamen angeblich aus Opferschutzgründen so spät. Doch die Schwärzungen sind vielfach fehlerhaft: Namen sind lesbar, unverpixelte Nacktaufnahmen abrufbar. Die Frage ist, wen das DOJ eigentlich schützt.

Den Großteil der Epstein-Akten hat das US-Justizministerium (DOJ) sechs Wochen später veröffentlicht, als es gesetzlich festgelegt war. Die Verzögerung sollte dem Opferschutz dienen: Eine Armada von 400 Anwälten sei damit befasst gewesen, die gut drei Millionen Schriftstücke, Bilder und Dateien durchzusehen, um all jene Passagen zu schwärzen, die schützenswert sind.

Aber die Wirklichkeit sieht anders aus: Beim Opferschutz hat das DOJ zum zweiten Mal gründlich versagt. Bereits bei der Veröffentlichung der ersten Tranche im Dezember sorgte die........

© Frankfurter Allgemeine