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Wahlprüfung darf nicht bloß lästige Pflicht sein

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06.08.2026

Gericht ermahnt Bundestag : Wahlprüfung darf nicht bloß lästige Pflicht sein

Für Abgeordnete mag es verlockend sein, Einsprüche gegen die Wahl erst einmal liegenzulassen. Aber hier etwas zu verschleppen, kostet Vertrauen in die Demokratie.

Das Bundesverfassungsgericht hätte es sich leicht machen können. Es hätte die Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl 2025 kurz und knapp verwerfen können. Denn zunächst muss der Bundestag in dem Verfahren noch über den Wahleinspruch........

© Frankfurter Allgemeine