Eine Süßstoffabgabe hebelt die Zuckersteuer aus
Kommentar: Wie das Bundesfinanzministerium die Zuckersteuer bremst
Eine Süßstoffabgabe hebelt die Zuckersteuer aus
Statt ausschließlich Softdrinks, soll die Zuckersteuer künftig auch für zuckerhaltige Hafermilch, alkoholfreies Bier und Light-Getränke gelten. Eine Zuckersteuer ist längst überfällig, aber die Süßstoffbesteuerung könnte sich als Bremse erweisen – und scheint eine reine Einnahmequelle zu sein.
Eine Zuckersteuer in Deutschland ist längst überfällig – wenn sie die richtigen Anreize setzt. Menschen in Deutschland konsumieren viel Zucker. Besonders Softdrinks sind beliebt: Deutschland führt den Konsum unter den großen westeuropäischen Ländern an. Das bedeutet: Pro Kopf fließen täglich 26 Gramm Zucker allein durch Getränke – das entspricht neun Würfelzuckern oder einer Halbliterflasche „Club Mate“.
So viel Zucker täglich macht krank: Der hohe Konsum steigert das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Karies und Adipositas. Seit Jahren wird daher über die Einführung einer Abgabe auf zuckerhaltige Getränke debattiert. Der Blick ins Ausland zeigt, dass solche Lenkungsabgaben wirken. In 116 Ländern gibt es bereits eine solche.
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