Kulturkampf um den Acht-Stunden-Tag: Die Gewerkschaften irren mit ihrer Beton-Rhetorik
Wer als Mensch, der nicht unter einem Stein lebt, herzhaft lachen will, dem sei ein Blick ins deutsche Arbeitszeitgesetz empfohlen. „Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben“, steht da zu lesen.
Der Satz kann einem leidtun, so angestaubt und verlassen steht er da herum, Paragraph fünf, Absatz eins. Unzählige Beschäftigte in Deutschland sind es gewöhnt, hier und da abends zu Hause noch mal für eine Stunde den Laptop aufzuklappen. Das führt dazu, dass bis zum Dienstbeginn am nächsten Tag verbotenerweise keine elf Stunden Ruhezeit mehr zusammenkommen. Der Gesetzgeber aber kneift ganz fest die Augen zu und tut so, als wüsste er von nichts.
Also ja: Es ist an der Zeit, das Arbeitszeitgesetz und die Realität der 2020er-Jahre wieder miteinander bekannt zu machen. Leider hat Schwarz-Rot ausgerechnet diese elfstündige Ruhezeit per Koalitionsvertrag für sakrosankt erklärt. Man will erklärtermaßen „die hohen Standards im Arbeitsschutz wahren“ und dafür „die geltenden Ruhezeitregelungen beibehalten“, frei nach dem Motto: Was schert uns die Realität,........
