Karriere-Aus wegen Urteil? Richter rügt SPD: „Politischer Einfluss auf die Justiz darf nicht überwiegen“
In der Berliner Richterschaft rumort es. Grund soll unter anderem die Blockadehaltung der SPD zu einem Senatsbeschluss sein, nach dem Richter freiwillig über das Pensionsalter hinaus arbeiten könnten. Zudem sollen die Sozialdemokraten den vom Richterwahlausschuss für das Amt des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts vorgeschlagenen Kandidaten torpediert haben. Wegen seiner unliebsamen Urteile, so schreibt es der Tagesspiegel. Was ist dran an den Vorwürfen? Ein Gespräch mit Stefan Schifferdecker, dem Vorsitzenden des Berliner Landesverbands des Deutschen Richterbunds.
Herr Schifferdecker, stimmt es, dass die SPD gegen einen Senatsbeschluss für ein freiwilliges Hinausschieben des Pensionsalters von Richtern ist?
Ich kann nicht sagen, ob sich die SPD dagegen wendet. Es gibt wohl noch interne Diskussionen. Ich weiß aber, dass ein Senatsbeschluss bislang nicht umgesetzt wurde, also es noch keine Gesetzesänderung gab.
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Was steht denn in dem Beschluss?
Damit soll auch für Richterinnen und Richter in Berlin die Möglichkeit eröffnet werden, über die gesetzliche Pensionsgrenze hinaus zu arbeiten, wie es bereits in Brandenburg der Fall ist. In Berlin besteht diese Möglichkeit zwar für Beamtinnen und Beamte und auch für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Aber nicht für die Richterschaft. Das soll nun endlich beschlossen werden.
Für Beamte ist eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit möglich. Aber Richterinnen und Richter sind doch auch Beamte?
Sie sind zwar beamtet, genießen für ihre Unabhängigkeit aber einen besonderen Schutz. Sie können beispielsweise nicht so einfach versetzt werden. Die Möglichkeit, länger zu arbeiten, wurde für Beamte und Staatsanwälte unter der Voraussetzung geschaffen, dass der Dienstherr zustimmt. Damit will Berlin steuern, wer im Dienst bleibt und wer nicht. Ob auch bei Richterinnen und Richtern das Land eine solche Entscheidung treffen darf, war wegen der richterlichen Unabhängigkeit umstritten. Das Abgeordnetenhaus hat daher vor einigen Jahren die Verlängerungsmöglichkeit für Beamte, nicht aber für die Richterschaft beschlossen.
Warum ist eine mögliche Verlängerung der Arbeitszeit, also das Hinausschieben der Pensionsgrenze für Richterinnen und Richter, notwendig?
Wir fordern das schon lange, weil wir die erfahrenen Kollegen benötigen – für die Arbeit an den Gerichten und die Ausbildung des Nachwuchses. Derzeit ist es in Berlin durchaus üblich, dass sich rüstige Kolleginnen und Kollegen nach dem Pensionseintritt als Rechtsanwälte niederlassen. Sie wechseln also die Seiten. Diesen Verlust an Wissen und Erfahrung kann sich Berlin nicht leisten.
Hat Richter Urteil gesprochen, das SPD nicht gefällt?
Was aber, wenn Präsidentinnen und Präsidenten verlängern möchten?
Wenn überwiegend 65 oder 66 Jahre alte Präsidentinnen und Präsidenten verlängern, fehlen Beförderungschancen, und es wird weniger neuer Schwung in die Justiz gebracht. Deswegen fordern wir die Möglichkeit, länger im Job zu bleiben, insbesondere für Kolleginnen und Kollegen, die vollständig in der Rechtsprechung tätig sind. Die Verlängerungsmöglichkeit für Spitzenpositionen in den Gerichtsverwaltungen ist uns kein Herzensanliegen. Dagegen gibt es zwar in der Politik Bedenken, eine Unterscheidung lässt sich nach meiner Meinung aber rechtfertigen.
Wozu braucht es die Arbeitszeitverlängerung? Bekommt die Berliner Justiz nicht genug Nachwuchs?
Wir brauchen beides: guten Nachwuchs und die Erfahrung. In den letzten Jahren war es aber schwer, genug guten Nachwuchs zu finden. Ich hoffe daher, dass die Berliner Koalition sich schnell auf eine freiwillige Verlängerungsoption für Richterinnen und Richter einigt. Denn wir möchten unsere leistungsstarken Kolleginnen und Kollegen gern im Dienst behalten.
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Nun sollte Jens Tegtmeier, ein Richter am Berliner Verwaltungsgericht, zum neuen Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts gewählt werden. Er soll abgelehnt worden sein, weil er mit der einstigen Richterin und Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkelmann (AfD) zu milde umgegangen sein und als Richter den Ruhestandsantrag der damaligen Justizsenatorin abgelehnt haben soll.
Zu den Vorgängen im Richterwahlausschuss habe ich keine Informationen, kann daher zu den Vorwürfen nichts sagen. Ich habe davon auch nur aus der Presse erfahren. Das Thema hat die Richterschaft aber sehr beschäftigt.
Würde die ordnungsgemäße Entscheidungspraxis eines Richters Einfluss auf seine Beförderungschancen haben, weil der Politik die Entscheidung nicht gefällt, wäre es das Ende der Unabhängigkeit der Justiz. Die Richterschaft wäre bei ihren Entscheidungen nicht mehr frei, wenn bestimmte Urteile, aus Angst, nicht befördert zu werden, gesprochen oder nicht gesprochen werden könnten. Uns würden dann die gleichen Vorwürfe treffen, wie wir sie gegen Polen und Ungarn erheben. Ich hoffe daher inständig, dass die Berichterstattung nicht zutrifft. Der Einfluss der Politik auf die Justiz darf nicht dominieren, damit die Unabhängigkeit unserer Justiz geschützt bleibt.
