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Chemiker fragen zu Corona-Impfstoffen: Was zum Teufel soll da vertuscht werden?

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Dies ist ein Open-Source-Beitrag. Der Berliner Verlag gibt allen Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten.

Jeder hat nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Doch was ist das IFG in der Praxis wirklich wert? Wieso können Gesundheitsbehörden die Herausgabe von angeforderten Dokumenten um Jahre verzögern? Und warum sind die Dokumente, wenn sie dann doch herausgegeben werden, meist bis zur Unkenntlichkeit geschwärzt, obwohl zwischenzeitlich komplementäre Informationen international verfügbar sind?

Seit Februar 2022 bemühen wir uns, als eine Gruppe von Chemie- und Physik-Professoren, von unseren nationalen und europäischen Behörden Informationen zu den mRNA-Impfstoffen zu erhalten. Insbesondere interessieren wir uns für analytische Messmethoden zur Qualitätssicherung der Impfstoffe und Toleranzen von Integrität und Konzentration der Inhaltsstoffe.

Nach unserem Verständnis fallen diese Informationen nicht unter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Hersteller, sondern werden von den Behörden den Herstellern vorgeben. Die oberste, auch für Deutschland zuständige Behörde für die Zulassung von Arzneimitteln ist die European Medicines Agency (EMA), die nach eigenen Hausregeln zum Umgang mit dem Informationsfreiheitsgesetz jedem EU-Bürger das Anfordern von zwei Dokumenten gewährt, die innerhalb von zwei Jahren bereitgestellt werden müssen. Von uns angefordert wurden für die Öffentlichkeit wichtige Dokumente im April 2022.

Nach nunmehr drei Jahren (!) werden uns diese häppchenweise zugesandt. Vorausgegangen war vor ein paar Monaten die Anfrage, ob wir diese Dokumente nach dieser langen Zeit wirklich noch benötigen. Einem im „EWR-Ausland“ lebenden deutschen Kollegen wurde eine Auskunft ganz verweigert, obwohl jedem EU-Bürger das Recht auf Auskunft zustehen sollte.

Die von der EMA erhaltenen Dokumente sind nun derart geschwärzt (s. Beispiele 1-3), dass sie hinsichtlich der angefragten Information völlig wertlos sind. Gegen die umfassende Schwärzung der Dokumente haben wir Einspruch erhoben. Wir staunen, dass die von den Behörden festgelegten erlaubten Toleranzen mit dem Argument „Schutz des Betriebsgeheimnisses des Herstellers“ geschwärzt werden, wobei z.B. die quantitative Zusammensetzung (Sollwerte) der Präparate durchaus veröffentlicht sind. Man könnte den Eindruck bekommen, dass die zulässigen Toleranzen derart hoch sind, dass Sie die Behörden nicht bekannt geben wollen, um keine wissenschaftlich nachvollziehbaren Rechtfertigungen dafür abgeben zu müssen.

Ein Schutzwert der Informationen besteht wohl eher nicht mehr, denn geleakte Dokumente (s. linke Tabellen in Beispielen 1-3) mit den gewünschten Informationen kursieren längst im Netz, etwa auf dieser........

© Berliner Zeitung