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Schulnoten vor Gericht

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01.04.2025

„Ich wollte nicht, dass meine Tochter in Deutsch einen Fünfer hat“, erzählt die Mutter einer heute 16-Jährigen, die im Vorjahr ihr letztes Pflichtschuljahr an einer polytechnischen Schule in Wien absolviert hat. „Das hätte ihr die Zukunft verbaut.“ Deshalb verfolgte sie einen ganz konkreten Plan: Nach den Frühwarnungen kam sie den Einladungen der Schule nicht nach und erschien nie persönlich – per Telefon sprach sie allerdings oft mit der Deutschlehrerin und zeigte sich einsichtig und verständnisvoll. So lange, bis die Notenkonferenz unmittelbar bevorstand und der Fünfer Realität werden sollte.

„Dann bin ich in die Schule und habe mich beschwert, dass ich vorher nicht informiert worden bin", sagt die Mutter zur WZ. Denn die Telefongespräche, die es in Wahrheit ja gegeben hatte, waren nicht nachweisbar, und Schriftverkehr und/oder ein persönliches Treffen hatten nie stattgefunden. „Ich habe mit dem Anwalt gedroht, falls der Fünfer nicht zurückgenommen wird."

Von wem sie diesen konkreten Plan hatte? „Von meinem Anwalt", sagt die Mutter, die letztendlich Erfolg damit hatte: Die Deutschlehrerin, der Klassenvorstand sowie der Schuldirektor trafen sich mit ihr und beraumten innerhalb kürzester Zeit eine Prüfung noch vor der Notenkonferenz ein, die die Tochter positiv absolvierte. Statt des Fünfers stand nun ein Vierer im Zeugnis.

Fälle wie diese häufen sich, sagt dazu Paul Kimberger, Vorsitzender der Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD). „Früher waren diese Fälle äußerst selten. Heute gehen mehrere pro Woche über meinen Schreibtisch." Konkret habe es seit dem Ende der Corona-Quarantänepflicht ab Sommer 2022 einen massiven Anstieg gegeben. „Viele Väter und Mütter kommen gleich mit dem Anwalt in die Schule", so Kimberger, „und die Lehrerinnen und Lehrer wenden sich dann mit der Bitte um Unterstützung an die Gewerkschaft."

Vor allem jüngere Lehrer:innen seien betroffen, ergänzt Herbert Weiß, Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft in der GÖD. Berufseinsteiger:innen, „die noch nicht das Standing besitzen, das erfahrenere Kolleginnen und Kollegen haben". Auch Weiß bemerkt hier einen starken Anstieg. Die Gründe seien stets recht ähnlich, sagen die beiden Gewerkschafter zur WZ: eine schlechte Note im Maturazeugnis, Fünfer im Zeugnis, mit denen das Kind nicht aufsteigen darf oder aber auch ein Dreier, der den Übertritt in die Wunschschule verunmöglicht.

„Die Eltern kommen dann und sagen: ,Wir brauchen ein Gut und kein Befriedigend', und versuchen das mit allen Mitteln durchzusetzen", so Kimberger. Dazu zählen vor allem Eltern in Ballungszentren, wo es einen Konkurrenzkampf um die „guten" Schulen gibt und der Notendurchschnitt ausschlaggebend sein kann. Um von der Volksschule ins Gymnasium zu wechseln, dürfen die Schüler:innen in Deutsch und Mathematik generell keine schlechtere Note als Gut haben und müssen in allen anderen Pflichtgegenständen positiv sein.

Marcus Dekan, Präsident des Bundeselternverbands, formuliert es folgendermaßen: Es sei in Mode gekommen, Einspruch zu erheben – in der Gesellschaft und damit auch im Schulwesen. Dieses Bedürfnis, zu streiten und um sein vermeintliches Recht zu kämpfen, sei zunehmend unter immer mehr Eltern präsent. „Ohne, dass sie vorher einschätzen, ob das sinnvoll und überhaupt umsetzbar ist", sagt Dekan.

Mit ihrem Anwalt/ihrer Anwältin gehen sie zum Lehrer/zur Lehrerin, wenn das für sie nicht erfolgreich war zum Klassenvorstand/zur Klassenvorständin, schließlich zur Direktorin/zum Direktor, und wenn das alles an der Note nichts ändert, bis zur Bildungsdirektion. Der Großteil der Fälle werde aber bereits in den Gesprächen an der Schule gelöst, meint Dekan. Die Gründe dafür: Allein die Drohung, rechtlich gegen die Benotung vorzugehen, genüge oft schon, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Ein Rechtsstreit kostet zudem........

© Wiener Zeitung