Weiterbildungszeit: Ist die Bildungskarenz 2.0 fairer?
Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat am Dienstag einen Entwurf für die Nachfolge der Bildungskarenz vorgelegt. In den kommenden Tagen – die Frist für Stellungnahmen ist mit zwei Wochen recht kurz – kann jedermann (auch du!) auf der Website des Parlaments seine Meinung zu dem Gesetz kundtun. Noch im Herbst wird der fertige Entwurf dann dem Nationalrat übergeben und wohl auch beschlossen werden, sodass es ab Anfang 2026 möglich ist, die neue Bildungskarenz, aka „Weiterbildungszeit“ in Anspruch zu nehmen.
Die neue Regelung ist recht schnell erklärt: Das Konzept ist das gleiche wie bisher – man vereinbart mit der/dem Arbeitgeber:in, sich für zwei Monate bis zu einem Jahr freistellen zu lassen, um sich in dieser Zeit fortzubilden. In den meisten Fällen zahlt der Betrieb dann nichts, stattdessen bekommt man Geld vom AMS, die sogenannte „die Weiterbildungsbeihilfe“.
Wer kann die Weiterbildungszeit nutzen? Die neue Regelung richtet sich gezielt an Menschen mit geringeren formalen Qualifikationen; das ist ein klarer Kurswechsel gegenüber der alten Bildungskarenz, die vor allem von bereits gut ausgebildeten Personen genutzt wurde. Wer die Weiterbildungszeit in Anspruch nehmen will, muss mindestens zwölf Monate beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein (in Saisonbetrieben reichen drei Monate). Für Menschen mit........
© Wiener Zeitung
