Schwierige Operation Spritpreisbremse
Die "Spritpreisbremse" soll ab 1. April 2024 Benzin und Diesel um etwa zehn Cent pro Liter günstiger machen.
Die Novelle begrenzt die Gewinnmargen von Raffinerien und Treibstoffhändlern, was einen schweren Eingriff in die Erwerbsfreiheit darstellt.
Die Senkung der Mineralölsteuer orientiert sich an den Mehrwertsteuermehreinnahmen, entlastet aber vor allem Unternehmen weniger als Konsument:innen.
Mineralölsteuer 2024: 3,8 Mrd. Euro, CO₂-Abgabe: 1,3 Mrd. Euro
MWSt von Tankstellen 2023: 0,15 Mrd. Euro
Gesetzespaket gilt von April bis Dezember 2024
Die "Spritpreisbremse" soll ab 1. April 2024 Benzin und Diesel um etwa zehn Cent pro Liter günstiger machen.
Die Novelle begrenzt die Gewinnmargen von Raffinerien und Treibstoffhändlern, was einen schweren Eingriff in die Erwerbsfreiheit darstellt.
Die Senkung der Mineralölsteuer orientiert sich an den Mehrwertsteuermehreinnahmen, entlastet aber vor allem Unternehmen weniger als Konsument:innen.
Mineralölsteuer 2024: 3,8 Mrd. Euro, CO₂-Abgabe: 1,3 Mrd. Euro
MWSt von Tankstellen 2023: 0,15 Mrd. Euro
Gesetzespaket gilt von April bis Dezember 2024
Gestern haben die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und Neos gemeinsam mit den Grünen ihre „Spritpreisbremse“ beschlossen, ein zweiteiliges Gesetzespaket, das den Preis für Benzin und Diesel an den Tankstellen ab 1. April um rund zehn Cent pro Liter drücken soll.
Mehr für dich: Geöffnetes Pulverfass
Die Grünen hat es für die kompliziertere Hälfte des Pakets gebraucht: Das Preisgesetz, das der Regierung in bestimmten Fällen die Möglichkeit gibt, in die Preisgestaltung privater Unternehmer:innen einzugreifen, kann nämlich nur per Zweidrittelmehrheit geändert werden, weil einige seiner Angelegenheiten – zum Beispiel Energiekosten – ansonsten teilweise Ländersache wären.
Gewinnmargen begrenzen
Bei dieser Novelle geht es darum, die Gewinnmargen von Raffinerien (also speziell der einen in Österreich) sowie Treibstoffhändlern in Österreich in Zeiten der Krise zu begrenzen. Dass das keine einfache Operation wird, steht schon in den vom Wirtschaftsministerium verfassten Erläuterungen zum Gesetzesantrag:
„Die Festlegung der Marge erfolgt grundsätzlich in unternehmerischer Freiheit und unterliegt nur kartellrechtlichen Beschränkungen. Daher handelt es sich bei einer Margenbegrenzung um einen schwerwiegenden Eingriff in die Erwerbsfreiheit, der auch auf den Wettbewerb einen negativen Einfluss hat. Der Begriff Marge wird dabei nicht näher definiert. Im Fall der Bruttomarge ist auch zu berücksichtigen, dass Unternehmer unterschiedliche Kostenstrukturen haben können und daher eine Vereinheitlichung uU schwierig sein kann.
Die Preissteigerungen können auch zu höheren Kosten, wie zB Produktionskosten, Transportkosten, Versicherungskosten, Zinsen oder höheren Kosten von anderen Inputfaktoren führen, die ebenso bei der Berechnung zu berücksichtigen sind. Im Sinne der Versorgungssicherheit sind ebenso wettbewerbspolitische Faktoren zu berücksichtigen, da durch eine zu geringe Margenfestsetzung eine Belieferung von Österreich, welches bei Treibstoffen importabhängig ist, gefährdet wird. Bei der Festlegung der Marge sind jene Varianten zu präferieren, die das gelindeste Mittel sind und die Versorgungssicherheit, sowie den Wirtschaftsstandort am wenigsten gefährden.“
Ich will hier nicht herummäkeln, aber ein:e Gesetzgeber:in, der/die sich seiner/ihrer Sache völlig sicher ist, hört sich anders an. Jedenfalls darf die Bundesregierung mit dieser Novelle eine „volkswirtschaftlich gerechtfertigte Marge bestimmen“ – also, wie viel die betroffenen Unternehmer:innen an Benzin und Diesel verdienen dürfen. Wie das funktioniert? Keine Ahnung. Bis Redaktionsschluss ist die Verordnung, die die Details ausführen soll, noch nicht vorgelegen; ich vermute, die Passage wird uns noch länger beschäftigen.
Mineralölsteuer wird gesenkt
Was uns zum zweiten Teil der „Spritpreisbremse“ bringt, der zwar technisch gesehen leichter verständlich, aber dafür politisch weit interessanter ist: Die Koalition hat sich geeinigt, die Mineralölsteuer von April bis Dezember dieses Jahres um etwa jenen Betrag zu senken, den die Republik aus der Mehrwertsteuer durch die Preissteigerungen mehr einnimmt.
Um das zu verstehen, müssen wir ein bisschen weiter ausholen: Ein signifikanter Teil der Treibstoffpreise besteht aus diversen Abgaben – der ÖAMTC hat das zuletzt im Jänner, vor der Iran-Krise, beispielhaft aufgegliedert:
Wir sehen: Jeweils mehr als die Hälfte der Spritpreiskosten hat sich damals aus Mehrwert- und Mineralölsteuer sowie der CO2-Bepreisung zusammengesetzt, die alle in die Staatskasse fließen.
Seither sind die Preise aber deutlich gestiegen:
Der Staatsanteil an den Kosten, die unsereins an der Tankstelle bezahlt, ist aber gesunken, denn während die Mehrwertsteuer sich relativ zum Preis bemisst – ein 20-Prozent-Aufschlag – sind MöSt und CO2-Abgabe absolute Beträge pro Liter, bleiben also gleich wie in der oberen Grafik.
Regierung unter Spardruck
Und hier setzt die Bundesregierung – unter massivem Spardruck, es gibt da ja noch dieses Defizitverfahren und steigende Zinsen – an: Jeden Monat, so steht es in der Novelle, soll Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) ausrechnen, was sein Haus im Vormonat durch die krisenbedingte Preissteigerung mehr eingenommen hat – und das in Form einer Senkung der Mineralölsteuer „zurückgeben“, sodass der Staat ungefähr den gleichen Betrag an Abgaben einnimmt wie vor Beginn der Krise.
Das Ganze ist übrigens auch eine Verschiebung der Krisenkosten von Unternehmen hin zu Konsument:innen – aber dazu gleich mehr.
Um wie viel Geld geht es da insgesamt? Machen wir einen kleinen Ausflug in die Welt der Steuerstatistiken. Die hinken immer ein paar Jahre hinterher, also haben wir keine ganz aktuellen Zahlen, aber für die groben Mengen reicht es. In der Einzelsteuerliste der Statistik Austria können wir genau nachvollziehen, wie viel die Republik aus jeder einzelnen Steuer (duh) eingenommen hat:
Mineralölsteuer 2024: 3,8 Milliarden Euro
CO2-Abgabe 2024 (inkl. Heizöl): 1,3 Milliarden Euro
Für die Mehrwertsteuer können wir in die Statistik der Umsatzsteuer schauen:
MWSt von Tankstellen 2023: 0,15 Millarden Euro
Wenn du dir jetzt denkst: „Hoppla, wieso ist das so wenig – oben in der Grafik zur Preiszusammensetzung macht die Mehrwertsteuer ja halb so viel wie die Mineralölsteuer aus!“, dann bist du auf einem guten Weg, zu verstehen, warum durch die nun geplante Erstattung gerade einmal 5 Cent vom Spritpreis von zwei Euro pro Liter wegfallen werden.
Du bekommst solche Beiträge lieber per Mail? Jetzt Newsletter abonnieren!
Innenpolitik-Journalist Georg Renner über Österreichs Politiklandschaft.
Denn die Mehrwertsteuer (meine absolute Lieblingssteuer übrigens) fällt nur für private Käufe an – Unternehmer:innen, die geschäftlich einkaufen, etwa um einen Laster oder einen Dienstwagen vollzutanken, können sich die Kosten dafür per Vorsteuerabzug zurückholen.
Was bedeutet das für die Tankstellen?
Bei den Tankstellen ergibt sich aus der Statistik 2023 folgendes Bild: Insgesamt haben Tankstellen in Österreich in jenem Jahr 3,34 Milliarden Euro steuerpflichtigen Umsatz mit Kraftstoffen gemacht. Daraus wäre eine Umsatzsteuer von 652 Millionen Euro angefallen. Davon haben sich österreichische Unternehmer:innen aber rund 500 Millionen Euro an Vorsteuer abgezogen – bleiben die mickrigen 149 Millionen Euro (oder 0,15 Milliarden Euro), die der Staat 2023 an Umsatzsteuer auf Treibstoffe kassiert hat.
Das ist nicht viel im Vergleich zu den anderen Steuern, die beim Tanken anfallen – und weil die Umsatzsteuermehreinnahmen, die nur von Konsument:innen stammen (weil Unternehmer:innen sie sich ja zurückholen können) jetzt hergenommen werden, um die MöSt zu senken, die auch für Unternehmer:innen voll anfällt, verschiebt die Koalition hier Kosten von der Allgemeinheit hin zu den Endkund:innen. Das kann man schon machen, um die Inflation einzudämmen – aber man muss es eben aussprechen.
Innenpolitik-Journalist Georg Renner erklärt einmal in der Woche in seinem Newsletter die Zusammenhänge der österreichischen Politik. Gründlich, verständlich und bis ins Detail. Der Newsletter erscheint immer am Donnerstag, ihr könnt ihn hier abonnieren. Renner liebt Statistiken und Studien, parlamentarische Anfragebeantwortungen und Ministerratsvorträge, Gesetzes- und Verordnungstexte.
Dir hat dieser Beitrag besonders gut gefallen, dir ist ein Fehler aufgefallen oder du hast Hinweise für uns - sag uns deine Meinung unter feedback@wienerzeitung.at. Willst du uns helfen, unser gesamtes Produkt besser zu machen? Dann melde dich hier an.
Gesamte Rechtsvorschrift für Preisgesetz 1992
Preisgesetz, Energie-Control-Gesetz, Änderung
Steuereinnahmen laut Statistik Austria
Umsatzsteuerstatistik der Statistik Austria
Ist es sinnvoll, die Spritpreise zu regulieren?
