Kleiner Dinosaurier ohne Papiere: Wem gehört die Natur?
Museen dürfen nur Objekte mit dokumentierter Herkunft annehmen, um Reputationsverlust zu vermeiden.
Die Rückgabe von Objekten aus NS-Kontext ist gesetzlich geregelt, im kolonialen Kontext fehlt oft eine klare Rechtslage.
In den Naturwissenschaften zählt die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Objekten für die Forschung.
26.000 allein zoologische Objekte brachte die Novara-Expedition (1857–1859) nach Österreich.
Seit 2014 regelt das Nagoya-Protokoll die Nutzung genetischer Ressourcen international.
Museen dürfen nur Objekte mit dokumentierter Herkunft annehmen, um Reputationsverlust zu vermeiden.
Die Rückgabe von Objekten aus NS-Kontext ist gesetzlich geregelt, im kolonialen Kontext fehlt oft eine klare Rechtslage.
In den Naturwissenschaften zählt die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Objekten für die Forschung.
26.000 allein zoologische Objekte brachte die Novara-Expedition (1857–1859) nach Österreich.
Seit 2014 regelt das Nagoya-Protokoll die Nutzung genetischer Ressourcen international.
Ein kleiner Dinosaurier darf nicht ins Museum, weil er keinen Ausweis bei sich hat. In einem Werbespot, der das Bewusstsein für eine korrekte Sammlungspraxis schärfen soll, könnte er aber die Hauptrolle spielen. Denn anders als früher dürfen Museen heute ausschließlich Objekte annehmen, deren Herkunft dokumentiert ist.
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Gutes Sammeln, böses Sammeln: Wo liegt die Trennlinie? „Es gibt auf dem Markt wissenschaftlich spannende Fossilien, die wir aber nicht nehmen würden, weil sie keine Papiere haben“, sagt Mathias Harzhauser, Leiter der geologischen Sammlung des Naturhistorischen Museums (NHM) Wien, bei einem Besuch der WZ. „Wir hatten kürzlich den Fall eines kleinen Psittacosaurus, den uns jemand sogar geschenkt hätte, den wir aber nicht angenommen haben, weil er keine Dokumente besaß.” Wenn Museen Objekte mit ungeklärter Herkunft annehmen oder ankaufen, drohen Reputationsverlust und langwierige Prozesse.
NS-Kontext ist gesetzlich geregelt
Ein anderes Beispiel ist ein versteinerter Fisch, so lang wie eine Hand, mit zarten Gräten und spitzen Flossen. Es handelt sich dabei um ein Fossil aus dem Zeitraum zwischen 34 und 56 Millionen Jahren, das im Gebiet der heutigen Rocky Mountains im US-Staat Colorado. Das Fossil war einst im Besitz von Martha und Eugen Schlesinger, die wegen ihrer jüdischen Abstammung von den Nationalsozialisten verfolgt, ins Konzentrationslager deportiert und ermordet wurden.
Am 16. August 1938 verkaufte Martha Schlesinger den fossilen Schuppenträger an das NHM zum Preis von 40 Reichsmark. „Es ist anzunehmen, dass es sich dabei um einen Notverkauf gehandelt hat“, heißt es in einem Gutachten des Kunstrückgabebeirats der Bundesrepublik Österreich aus dem Jahr 2006. Gerade wegen der dramatischen Umstände sind die Notverkäufe unter den Nationalsozialst:innen gut dokumentiert. Der Umgang mit den Objekten in Bundesmuseen ist gesetzlich geregelt. Sie müssen an die Rechtsnachfolger:innen zurückgegeben werden. Rechtsnachfolger Roland Schlesinger hat den fossilen Forsch dem NHM überlassen.
Knochen, Steine und Muscheln ohne Marktwert
Die Erforschung kolonialer Erwerbskontexte in naturkundlichen Sammlungen ist hingegen ein vergleichsweise junges Themenfeld. „Wenn es wie zur NS-Provenienz ein Gesetz gibt, das den Umgang mit diesen Objekten regelt, ist es nicht schwierig. Doch bei vielen Dingen, die uns im kolonialen Kontext erreicht haben, ist der Fall keineswegs immer klar“, sagt Harzhauser.
Denn wem gehören Samen, Knochen und Schädel, Steine, Muscheln und Sedimente oder Fossilien, die nie in den Handel kamen? Wer besitzt Objekte, die keinen Marktwert haben, anders als Kunst nicht von Menschen gefertigt wurden, sondern entstanden sind, und dann vielleicht aufgeklaubt........
